§ 44a
§ 44a — VStG
§ 44a — VStG
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
BGBl. Nr. 52/1991
Inkrafttretungsdatum
01. Februar 1991
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR12063130
Zuletzt nach Updates gesucht am
Der Spruch hat, wenn er nicht auf Einstellung lautet, zu enthalten:
1. die als erwiesen angenommene Tat;
2. die Verwaltungsvorschrift, die durch die Tat verletzt worden ist;
3. die verhängte Strafe und die angewendete Gesetzesbestimmung;
4. den etwaigen Ausspruch über privatrechtliche Ansprüche;
5. im Fall eines Straferkenntnisses die Entscheidung über die Kosten.
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