BundesrechtBundesgesetzeStrafvollzugsgesetzDRITTER TEIL Vollzug der FreiheitsstrafenZweiter Abschnitt GRUNDSÄTZE DES STRAFVOLLZUGESElfter Unterabschnitt Ansuchen und Beschwerden§ 122

§ 122 Anrufung des Aufsichtsrechtes der Vollzugsbehörden

In Kraft seit 01. Januar 1970
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