JudikaturVfGH

B281/08 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
12. März 2008

Der die "Anrufung des Aufsichtsrechtes der Vollzugsbehörden" regelnde §122 StVG stellt kein in der Konvention festgelegtes Recht iSd Art13 EMRK dar. Vielmehr räumt §120 StVG den Strafgefangenen das Recht auf Beschwerde ein.

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