B557/86 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz
Art144 Abs1 B-VG; Beschwerde gegen das Verhalten eines Justizwachebeamten - mangelnde Erschöpfung des durch §§120, 121 StVG eingerichteten Instanzenzuges; Beschwerde gegen Art der ärztlichen Behandlung - Beschwerde nur nach §122 StVG im Wege des Aufsichtsrechtes; kein Eingriff in subjektive Rechte