JudikaturVfGH

B557/86 – Verfassungsgerichtshof (VfGH) Rechtssatz

Rechtssatz
01. Dezember 1986

Art144 Abs1 B-VG; Beschwerde gegen das Verhalten eines Justizwachebeamten - mangelnde Erschöpfung des durch §§120, 121 StVG eingerichteten Instanzenzuges; Beschwerde gegen Art der ärztlichen Behandlung - Beschwerde nur nach §122 StVG im Wege des Aufsichtsrechtes; kein Eingriff in subjektive Rechte

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