StPO
Gliederung
2. TEIL Das Ermittlungsverfahren
8. Hauptstück Ermittlungsmaßnahmen und Beweisaufnahme
2. Abschnitt Identitätsfeststellung, Durchsuchung von Orten und Gegenständen, Durchsuchung von Personen, körperliche Untersuchung und molekulargenetische Untersuchung
§ 119 Durchsuchung von Orten und Gegenständen sowie von Personen
(1) Durchsuchung von Orten und Gegenständen (§ 117 Z 2) ist zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sich dort eine Person verbirgt, die einer Straftat verdächtig ist, oder Gegenstände oder Spuren befinden, die sicherzustellen oder auszuwerten sind.
(2) Durchsuchung einer Person (§ 117 Z 3) ist zulässig, wenn diese
1. festgenommen oder auf frischer Tat betreten wurde,
2. einer Straftat verdächtig ist und auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie Gegenstände, die der Sicherstellung unterliegen, bei sich oder Spuren an sich habe,
3. durch eine Straftat Verletzungen erlitten oder andere Veränderungen am Körper erfahren haben könnte, deren Feststellung für Zwecke eines Strafverfahrens erforderlich ist.
§ 119 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 119 Durchsuchung von Orten und Gegenständen sowie von Personen
…§ 119. (1) Durchsuchung von Orten und Gegenständen ( § 117 Z 2 ) ist zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sich dort eine…
§ 120
… 3 lit. b . Das Opfer darf jedoch in keinem Fall dazu gezwungen werden, sich gegen seinen Willen durchsuchen zu lassen ( §§ 119 Abs. 2 Z 3 und 121 Abs. 1 letzter Satz). (2) Durchsuchungen nach § 117 Z 2 lit. a…
§ 111
…Sicherstellung auf andere Weise zu ermöglichen. Diese Pflicht kann erforderlichenfalls auch mittels Durchsuchung von Personen oder Wohnungen erzwungen werden; dabei sind die §§ 119 bis 122 sinngemäß anzuwenden. (2) Sollen Daten, die mittels Bild- und Tonaufzeichnungsgeräten an öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Orten aufgenommen wurden, sichergestellt werden, so ist jede…
§ 121
…Gründe aufzufordern, die Durchsuchung zuzulassen oder das Gesuchte freiwillig herauszugeben. Von dieser Aufforderung darf nur bei Gefahr im Verzug sowie im Fall des § 119 Abs. 2 Z 1 abgesehen werden. Die Anwendung von Zwang ( § 93 ) ist im Fall der Durchsuchung einer Person nach § …
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