Dieses Bundesgesetz regelt die Veröffentlichung von Informationen von allgemeinem Interesse und den Zugang zu Informationen im Wirkungs- oder Geschäftsbereich
1. der Organe des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände,
2. der Organe der gesetzlich eingerichteten Selbstverwaltungskörper,
3. der Organe sonstiger juristischer und natürlicher Personen, soweit diese mit der Besorgung von Geschäften der Bundesverwaltung oder der Landesverwaltung betraut sind,
4. der Organe der der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegenden Stiftungen, Fonds und Anstalten sowie
5. der der Kontrolle des Rechnungshofes oder eines Landesrechnungshofes unterliegenden Unternehmungen, sofern im Fall der Beteiligung des Bundes, des Landes oder der Gemeinde allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern an der Unternehmung eine Beteiligung von mindestens 50 vH des Stamm-, Grund- oder Eigenkapitals besteht oder der Bund, das Land oder die Gemeinde allein oder gemeinsam mit anderen der Zuständigkeit des Rechnungshofes unterliegenden Rechtsträgern durch finanzielle oder sonstige wirtschaftliche oder organisatorische Maßnahmen die Unternehmung tatsächlich beherrscht oder es sich um eine Unternehmung jeder weiteren Stufe, bei der die Voraussetzungen gemäß dieser Ziffer vorliegen, handelt.
Fischereigesetz 2002
§ 54 Verweisungen auf Bundesrecht
…BGBl Nr 194/1961; Gesetz BGBl I Nr 104/2019; 3. Gentechnikgesetz – GTG , BGBl Nr 510/1994; Gesetz BGBl I Nr 59/2018; 3a. Informationsfreiheitsgesetz – IFG , BGBl I Nr 5/2024; 4. Insolvenzordnung – IO , RGBl Nr 337/1914; Gesetz BGBl I Nr 38/2019; 5. Land- und forstwirtschaftliches Berufsausbildungsgesetz –…
Art. 1 § 57a FinStrG · FinStrG · Finanzstrafgesetz
Art. 1 § 57a
…das Risikomanagement oder Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen im Sinne des § 48c Abs. 3 BAO oder bei einer gesetzlichen Verpflichtung zur Informationserteilung aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024,, erforderlich ist. (4) Soweit möglich ist zwischen faktenbasierten und auf persönlichen Einschätzungen beruhenden personenbezogenen Daten zu unterscheiden. (5…
§ 57b S.SHG · S.SHG · Salzburger Sozialhilfegesetz
§ 57b Verweisungen auf Bundesrecht
…67/2024; 3. Fremdenpolizeigesetz 2005 ( FPG ), BGBl I Nr 100/2005; Gesetz BGBl I Nr 106/2022 und Kundmachung BGBl I Nr 202/2022; 4. Informationsfreiheitsgesetz ( IFG ), BGBl I Nr 5/2024; 5. Meldegesetz 1991 ( MeldeG ), BGBl Nr 9/1992; Gesetz BGBl I Nr 160/2023; 6. Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz ( NAG ), BGBl…
Art. 2 § 22g BEinstG · BEinstG · Behinderteneinstellungsgesetz
Art. 2 § 22g Dienst- und Betriebsgeheimnisse
…ausschließlich in Ausübung ihres Amtes bekannt gewordenen Dienst- und Betriebsgeheimnisse unterliegen der Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist.…
§ 89 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 89 Geheimhaltungspflicht
…Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (2) Von dieser Verpflichtung hat sie die Aufsichtsbehörde auf Verlangen eines Gerichtes…
§ 82 AMG · AMG · Arzneimittelgesetz
§ 82
…zur Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus dieser Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (2) Von dieser Verpflichtung hat sie die Aufsichtsbehörde auf Verlangen eines Gerichtes…
§ 7 VAG · VAG · Volksanwaltschaftsgesetz 1982
§ 7
…§ 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1 zweiter und dritter Satz und Abs. 2 und § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, sind sinngemäß anzuwenden.…
§ 27 AMSG · AMSG · Arbeitsmarktservicegesetz
§ 27 Geheimhaltungspflicht
…Dienstes oder mit Beziehung auf ihre Stellung bekannt gewordenen Angelegenheiten zur Geheimhaltung verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (2) Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gemäß Abs. 1 gilt auch nach…
§ 310 StGB · StGB · Strafgesetzbuch
§ 310 Verletzung einer Pflicht zur Geheimhaltung
…er zu deren Geheimhaltung gesetzlich verpflichtet ist, und dadurch ein öffentliches oder ein überwiegendes berechtigtes privates Interesse im Sinn von § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, in der jeweils geltenden Fassung, gefährdet, ist, wenn die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung mit strengerer Strafe…
§ 38 BWG · BWG · Bankwesengesetz
§ 38
…die dem Bankgeheimnis unterliegen, so dürfen sie diese Tatsachen nur dann veröffentlichen oder zugänglich machen, wenn sie nicht der Geheimhaltung gemäß § 6 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, unterliegen. (2) Die Verpflichtung zur Wahrung des Bankgeheimnisses besteht nicht 1. in einem Strafverfahren gegenüber den Staatsanwaltschaften…
§ 23 ZDG · ZDG · Zivildienstgesetz 1986
§ 23
…gemäß § 3 Abs. 1 bis 3 bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. Dienst- und Betriebsgeheimnisse sind auch nach dem Ausscheiden aus dem Zivildienst zu…
§ 51 GSpG · GSpG · Glücksspielgesetz
§ 51 Spielgeheimnis
…Behörden bei ihrer dienstlichen Tätigkeit Tatsachen bekannt, die dem Spielgeheimnis unterliegen, so haben sie das Spielgeheimnis bei Vorliegen der in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Voraussetzungen zu wahren. (2) Die Verpflichtung zur Wahrung des Spielgeheimnisses besteht nicht 1. in Verfahren vor Zivilgerichten…
§ 4 ZÄKG · ZÄKG · Zahnärztekammergesetz
§ 4 Geheimhaltungspflicht
…Geheimhaltung über alle ihnen ausschließlich aus ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Informationen verpflichtet, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. (2) Von dieser Verpflichtung hat sie die Aufsichtsbehörde auf Verlangen eines Gerichtes…
§ 13 FMABG · FMABG · Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz
§ 13 Finanzmarktstabilitätsgremium
…11 beigestellte Personal sind über alle ihnen ausschließlich aus ihrer Tätigkeit im Finanzmarktstabilitätsgremium bekannt gewordenen Tatsachen, die der Geheimhaltung gemäß § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, unterliegen, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Entbindung von der Geheimhaltungspflicht obliegt dem Bundesminister für Finanzen; § 46 Abs…
§ 82 NVG 2020 · NVG 2020 · Notarversorgungsgesetz
§ 82 Angelobung der Mitglieder
…Versorgungsanstalt und die darauf beruhenden sonstigen Rechtsvorschriften zu beachten haben und zur Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist, sowie zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihres Amtes verpflichtet sind.…
§ 40b KFG 1967 · KFG 1967 · Kraftfahrgesetz 1967
§ 40b Zulassung durch beliehene Versicherer
…aus der Besorgung der übertragenen Aufgaben bekannt gewordenen Tatsachen zu wahren, soweit und solange dies aus den in den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist, 4. die im Zuge der Durchführung von übertragenen Aufgaben ( § 40a…
§ 136 B-KUVG · B-KUVG · Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz
§ 136 Pflichten und Haftung der Versicherungsvertreter/innen
…bei der Ausübung ihres Amtes die Rechtsvorschriften zu beachten. Sie sind zur Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist, sowie zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihres Amtes verpflichtet. Sie haften unbeschadet…
§ 47a StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 47a
…verpflichtet, die ihm ausschließlich aus seiner amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Tatsachen geheim zu halten, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist. Seine Stellvertreter haben gleiche Rechte und Pflichten. (4a) Die Bundesministerin für Justiz…
§ 424 ASVG · ASVG · Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
§ 424 Pflichten und Haftung der Versicherungsvertreter/innen
…bei der Ausübung ihres Amtes die Rechtsvorschriften zu beachten. Sie sind zur Geheimhaltung, soweit und solange dies aus den in § 6 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, genannten Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist, und zur gewissenhaften und unparteiischen Ausübung ihres Amtes verpflichtet. Sie haften unbeschadet…
§ 13 AKG · AKG · Arbeiterkammergesetz 1992
§ 13 Recht auf Information
…§ 13. Jeder kammerzugehörige Arbeitnehmer hat nach Maßgabe des Informationsfreiheitsgesetzes – IFG , BGBl. I Nr. 5/2024, in der jeweils geltenden Fassung das Recht auf Information gegenüber den Organen der Arbeiterkammer in den Angelegenheiten ihres…
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