(1) Dieses Bundesgesetz regelt die Zusammenarbeit zwischen den Justizbehörden der Republik Österreich und jenen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Strafverfahren gegen natürliche Personen und gegen Verbände (§ 1 Abs. 2 und 3 des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes – VbVG, BGBl. I Nr. 151/2005). Diese Zusammenarbeit umfasst
1. die Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen, insbesondere durch
a) Übergabe von Personen;
b) Sicherstellung von Beweismitteln und Vermögensgegenständen;
c) Vollstreckung von vermögensrechtlichen Anordnungen;
d) Vollstreckung von Geldsanktionen;
e) Überwachung von Entscheidungen, in denen Bewährungsmaßnahmen angeordnet oder alternative Sanktionen verhängt wurden;
f) Überwachung von Entscheidungen über die Anwendung gelinderer Mittel;
g) Anerkennung Europäischer Schutzanordnungen und Erteilung nationaler Anordnungen, und
h) Anerkennung und Vollstreckung einer Europäischen Ermittlungsanordnung.
2. die Rechtshilfe in Strafsachen, einschließlich der Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen, der Zusammenarbeit mit Eurojust und dem Europäischen Justiziellen Netz (EJN) sowie der Zustellung von Urkunden;
3. die Übertragung der Strafverfolgung und die Übertragung der Strafvollstreckung.
(2) Soweit sich aus den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes nichts anderes ergibt, gilt das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz (ARHG), BGBl. Nr. 529/1979, sinngemäß.
Rückverweise
EU-JZG · Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
§ 141 Umsetzung von Richtlinien der Europäischen Union
…1) § 1 Abs. 1 Z 1 lit. g, § 2 Z 3a, Z 7 lit. h, Z…
Art. 24 Übergangsbestimmung
…ist. Nach Aufhebung eines Urteils infolge Nichtigkeitsbeschwerde, Berufung, Wiederaufnahme oder Erneuerung des Strafverfahrens oder infolge eines Einspruchs ist jedoch im Sinne der §§ 1, 61 StGB vorzugehen.…
§ 2 Begriffsbestimmungen
…der Europäischen Union ist; 9. „Drittstaat“ ein Staat, der kein Mitglied der Europäischen Union ist; 10. „Eurojust“ die durch Art. 1 der Verordnung (EU) 2018/1727 betreffend die Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust) und zur Ersetzung und Aufhebung des Beschlusses 2002/187…