Übersicht der Entscheidungen zu § 84 StPO
A) § 84 StPO alt (vor 2008)
B) § 84 StPO idF Strafprozessreformgesetz (ab 2008)
Art. 1 § 98 FinStrG · FinStrG · Finanzstrafgesetz
Art. 1 § 98
…darf die Tatsache nicht zum Nachteil des Beschuldigten oder der Nebenbeteiligten als erwiesen angenommen werden. (4) Beweismittel, die unter Verletzung der Bestimmungen des § 84 Abs. 4 erster und letzter Satz, des § 89 Abs. 3, 4, 8 oder 9, des § 103 lit. a…
Rückverweise