Übersicht der Entscheidungen zu § 812 ABGB
A Allgemeines
B Antragslegitimation
C Bescheinigung der Forderung
D Besorgnis einer Gefährdung
E Antragszeitpunkt
F Verfahren
G Wirkungen der Absonderung
H Stellung des Absonderungsgläubigers
I Separationskurator, Sequester
J Abwendung durch Sicherheitsleistung und dergleichen
K Sonstiges
§ 812 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 812 3. Absonderung der Verlassenschaft vom Vermögen des Erben
…3. Absonderung der Verlassenschaft vom Vermögen des Erben § 812. (1) Wenn die Forderung eines Gläubigers der Verlassenschaft durch Vermengung der Verlassenschaft mit dem Vermögen des Erben gefährdet wäre, kann der Gläubiger vor der Einantwortung…
§ 165 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
§ 165 Inventar
…Personen, die als Pflichtteilsberechtigte in Frage kommen, minderjährig sind oder aus anderen Gründen einen gesetzlichen Vertreter benötigen; 3. wenn die Absonderung der Verlassenschaft (§ 812 ABGB) bewilligt wurde; 4. soweit auf eine Nacherbschaft Bedacht zu nehmen ist oder letztwillig eine Privatstiftung errichtet wurde; 5. wenn die Verlassenschaft dem Staat als erblos…
§ 175
…Über einen Antrag auf Absonderung der Verlassenschaft (§ 812 ABGB) hat das Gericht zu entscheiden. Es kann den Erben schon vor Beschlussfassung über den Antrag die Verwaltung und Benützung des Verlassenschaftsvermögens entziehen und einen Kurator…
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