Das Recht, gemäß § 812 ABGB unter der dort angeführten Voraussetzung die Nachlassabsonderung zu begehren, steht allen Gläubigern zu, die auf die Erbschaft verwiesen sind; zu diesen zählt auch der Pflichtteilberechtigte.
…gegen Zugriffe der Erben und Erbengläubiger zu sichern (RIS Justiz RS0013073). Auch der Noterbe (Pflichtteilsberechtigte) ist zur Stellung eines Antrags auf Nachlassseparation berechtigt (RIS Justiz RS0013052). Die Separation muss gemäß § 812 ABGB „vor der Einantwortung“ der Abhandlung beantragt werden. 2. Die Parteien können bereits vor Erlassung des…
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