JudikaturOGH

RS0008047 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. September 1955

Ein Noterbe, der sich zum Nachlaß als Erbe erbserklärt hat, kann aber nur dann einen Antrag auf Nachlaßabsonderung nach § 812 ABGB stellen, wenn er gemäß § 125 AußStrG auf den Rechtsweg verwiesen wurde.

Rückverweise