JudikaturOGH

RS0013057 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Juni 1979

Auch derjenige, dem der Erblasser außerbücherlich ein Fruchtgenußrecht an der Nachlaßliegenschaft eingeräumt hat, ist, da er in Ansehung des Anspruches auf Bewilligung der bücherlichen Einverleibung des Fruchtgenußrechtes Erbschaftsgläubiger ist, zur Stellung des Absonderungsantrages nach § 812 ABGB berechtigt.

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