JudikaturOGH

RS0013049 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2024

Die in § 812 ABGB erwähnte Vermengung der Verlassenschaft mit dem Vermögen des Erben ist nur als Beispiel einer Gefährdung der Erbschaftsgläubiger anzusehen. Daher wird die Vermögensabsonderung auch in Fällen bewilligt, in denen infolge Vermögenslosigkeit des Erben eine Vermengung zweier Vermögensmassen schon begrifflich ausgeschlossen ist (so schon SZ 8/5; 8 Ob 159/72; EvBl 1976/137) wenn nur die Gefährdung der Erbschaftsgläubiger in einer anderen Richtung zu besorgen ist.

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