JudikaturOGH

RS0099302 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. November 1989

Welche Umstände im einzelnen ausreichen, eine zur Absonderung des Nachlasses berechtigende Besorgnis der Gefährdung des Noterben zu begründen, kann dem § 812 ABGB nicht entnommen werden (keine offenbare Gesetzwidrigkeit).

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