JudikaturOGH

RS0013076 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
12. Dezember 2024

Die Vermengung des Nachlasses mit dem Vermögen des Erben ist keineswegs der einzige Fall der Gefährdung, dem durch Nachlassseparation begegnet werden kann. Eine Gefährdung tatsächlicher Natur, die darin besteht, dass der Erbe den Nachlass und damit den Befriedigungsfonds für die Nachlassforderung schmälern könnte, genügt für den Antrag nach § 812 ABGB.

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