BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches GesetzbuchZweyter Theil desErste Abtheilung des Sachenrechtes.V. Anrechnung beim Erbteil§ 812

§ 8123. Absonderung der Verlassenschaft vom Vermögen des Erben

In Kraft seit 01. Januar 2017
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§ 812 3. Absonderung der Verlassenschaft vom Vermögen des Erben — ABGB | GesetzeFinden.at