JudikaturOGH

RS0099273 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
05. Juli 1973

Ob die Gefährdung im Sinne des § 812 ABGB zu bescheinigen ist oder ob hier die bloße Motivierung einer subjektiven Gefährdung genügt, ist dem Gesetz selbst nicht zu entnehmen; die unrichtige Lösung dieser Frage vermag daher eine "offenbare Gesetzwidrigkeit" nach § 16 AußStrG nicht zu begründen.

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