JudikaturOGH

RS0007678 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
08. September 1937

Die von einem nicht bervorrechteten Gläubiger des Erblassers erwirkte Absonderung des Nachlaßvermögens gemäß § 812 ABGB hindert nicht, das Nachlaßvermögen gemäß § 73 AußStrG der Witwe auf Abschlag der bevorrechteten Forderung für Begräbniskosten zu überlassen.

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