RS0099618 – OGH Rechtssatz
Bei der Prüfung der Berechtigung eines Antrages ist stets von der Verfahrenslage im Zeitpunkt der Stellung des Antrages und den bei seiner Stellung vorgebrachten Gründen auszugehen (vgl SSt 36/50 ua).
…6] Das die Anträge ergänzende Beschwerdevorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS-Justiz RS0099618). [7] Dem Vorwurf offenbar unzureichender Begründung (Z 5 vierter Fall) zuwider ist die Ableitung der Feststellung eines eine Drohung gegen bis zu 1.000 …
…und sich aus der Befragung die Unschuld des Angeklagten ergeben werde“, konnte sanktionslos abgewiesen werden. Denn der Antrag ließ nicht erkennen (vgl RIS-Justiz RS0099618 ), auf welche für die Schuld- oder die Subsumtionsfrage erheblichen, zusätzlichen Sinneswahrnehmungen (vgl RIS-Justiz RS0097545 , RS0097540 ) dieser – in der Hauptverhandlung bereits (unter Beteiligung der…
…WK-StPO § 281 Rz 341, 353). Das im Rechtsmittel zur ergänzenden Antragsfundierung erstattete Vorbringen ist prozessual verspätet und damit unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618 ; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 325). [8] Die Mängelrüge (Z 5 zweiter Fall) legt nicht dar, weshalb der Inhalt des Briefs…
…RS0117436) konstatierte Sachverhalt trägt die vorgenommene Subsumtion bereits in Bezug auf die Veruntreuung von Fiatgeld. Solcherart ließ der in der Hauptverhandlung gestellte (vgl RIS-Justiz RS0099618, RS0099117), auf fehlende Manipulationsmöglichkeiten (nur) in Bezug auf Kryptovermögenswerte abzielende Antrag nicht erkennen, für welche Feststellung zu einer für die Schuld- oder die Subsumtionsfrage entscheidenden…
…RS0116503 ). [10] Die in der Beschwerde jeweils nachgereichte Argumentation zur Fundierung der in der Hauptverhandlung gestellten Anträge ist prozessual verspätet und solcherart unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618 ). [11] Indem die Mängelrüge (Z 5) – ohne Bezugnahme auf konkrete Feststellungen (siehe aber RIS-Justiz RS0130729 ) – vorbringt, das Ersturteil sei unzureichend begründet…
…weil allein der Antrag den Gegenstand der Entscheidung des Gerichts bildet und die Berechtigung eines Antrags stets auf den Antragszeitpunkt bezogen geprüft wird (RIS-Justiz RS0099618 ). Auch die Berufung wegen des Schuldausspruchs geht fehl. Die Berufungswerberin ist zunächst darauf darauf zu verweisen, dass vorsätzlich grundsätzlich jeder strafrechtlich Handlungsfähige handeln kann, daher…
…Beweisantrag ergänzende Vorbringen der Nichtigkeitsbeschwerde hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618, RS0099117). [8] Feststellungen sind nur insoweit mit Mängelrüge (Z 5) anfechtbar, als sie für die Schuld oder Subsumtionsfrage entscheidend sind (RIS Justiz RS0117499). Die…
…und nicht getätigt haben kann“ (ON 158.2, 40 f). [7] Im Rechtsmittel nachgetragenes, die Anträge ergänzendes Vorbringen ist ebenso unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618 ) wie die Kritik an der Begründung des abweislichen Zwischenerkenntnisses (RIS-Justiz RS0116749 ). [8] Die Mängelrüge (Z 5 vierter Fall) zum Schuldspruch IV …
…Das in der Rechtsmittelschrift zur Antragsfundierung nachträglich erstattete Vorbringen unterliegt dem sich aus dem Wesen dieses Nichtigkeitsgrundes ergebenden Neuerungsverbot und ist insoweit unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618). [7] Indem sich die Mängelrüge (Z 5 erster und vierter Fall) gegen die Erwägungen der Tatrichter zur Glaubwürdigkeit des Opfers (insbesondere unter dem Aspekt…
…Rechtsmittel nachgetragenes, den Antrag ergänzendes Vorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618). [9] Die von der Mängelrüge vermisste (Z 5 vierter Fall) Begründung der den Schuldspruch 3 (mit )tragenden Feststellungen (US 6 und 9…
…RIS-Justiz RS0118444 [T6]). [5] Das in der Verfahrensrüge zur Fundierung des Beweisantrags nachgetragene Vorbringen unterliegt dem Neuerungsverbot und ist daher prozessual unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618 ). [6] Indem die Mängelrüge (Z 5 erster Fall) behauptet, es sei nicht unzweifelhaft erkennbar, aus welchen Gründen die Annahme des Erstgerichts erfolgte, wonach das…
…4 Rz 12 ff) hätte erwarten lassen (RIS-Justiz RS0118444 ). [9] Im Rechtsmittel nachgetragenes, den Antrag ergänzendes Vorbringen ist ebenso unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618 ) wie die Kritik an der Begründung des abweislichen Zwischenerkenntnisses (RIS-Justiz RS0116749 ). [10] Die Mängelrüge (Z 5 vierter Fall) behauptet in Ansehung der Urteilskonstatierung…
…die behauptete pauschale Unrichtigkeit ihrer Aussagen unter Beweis zu stellen. Das darüber hinausgehende (erst in der Berufungsausführung erstattete und somit ohnehin unbeachtliche, siehe RIS-Justiz RS0099618 ) Vorbringen, allfällige psychische Diagnosen könnten die Wahrnehmungsfähigkeit oder Aussagetendenz der Zeugin zu seinem Nachteil beeinflusst haben, ist zudem reine Spekulation. Auch die Geltendmachung unvollständiger Beweiswürdigung…
…6] Das in der Beschwerde enthaltene ergänzende Vorbringen ist mit Blick auf das sich aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes ergebende Neuerungsverbot unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618). [7] Entgegen dem Einwand offenbar unzureichender Begründung (Z 5 vierter Fall) widerspricht die Ableitung der Urteilskonstatierung, wonach der Schlag des G* kausal für den…
…RS0118444 ). Das den Antrag ergänzende Beschwerdevorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618 ). [6] Entgegen der zu 2./ des Schuldspruchs ausgeführten Mängelrüge (Z 5 zweiter Fall) haben sich die Tatrichter bei den Feststellungen zum Schädigungsvorsatz mit den…
…abgewiesen. Das in der Berufungsausführung erstmals erstattete Vorbringen zur Relevanz des Beweisantrags (ON 21, 3 ff) stellt eine im Nichtigkeitsverfahren unzulässige Neuerung dar (RIS-Justiz RS0099618) . Der Freispruch des Angeklagten hat die Verweisung des Privatbeteiligten auf den Zivilrechtsweg zwingend zur Folge (§ 366 Abs 1 StPO). Gegen eine Verweisung nach §…
… 4 und 5 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten G*. [4] Der Verfahrensrüge (Z 4) zuwider konnte der (durch Rechtsmittelvorbringen nicht ergänzbare; RIS Justiz RS0099618 [insb T17, T18]) Antrag auf Einholung eines medizinischen Sachverständigengutachtens zum Beweis dafür, dass L* sich die Verletzungen zu II/A/ „selbst zugefügt haben kann…
…5] Das den Antrag ergänzende Beschwerdevorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618 ). [6] Der Behauptung der Unvollständigkeit (Z 5 zweiter Fall) zuwider war es nicht erforderlich, im Rahmen der tatrichterlichen Beweiswürdigung auf jedes Detail der als…
…entscheidende Tatsache die Unwahrheit gesagt hätte (siehe aber RIS Justiz RS0120109 [T3]). [5] Im Rechtsmittel nachgetragenes, den Antrag ergänzendes Vorbringen ist ebenso unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618) wie die Kritik an der Begründung des abweislichen Zwischenerkenntnisses (RIS Justiz RS0116749). [6] Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher gemäß § 285d Abs 1 StPO…
…5] Das nachträglich dazu im Rechtsmittel erstattete Vorbringen ist unbeachtlich, weil die Antragsberechtigung stets auf den Antragszeitpunkt bezogen zu prüfen ist (RIS Justiz RS0099132 [T6], RS0099618). [6] Die Mängelrüge bekämpft mit dem Einwand von Unvollständigkeit (Z 5 zweiter Fall) zwar nominell die Feststellungen zum diesbezüglichen objektiven und subjektiven Tatgeschehen (US…
…Rechtsmittel nachgetragenes, den Antrag ergänzendes Vorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618). [5] Die Mängelrüge (Z 5) zum Schuldspruch I richtet sich gegen die Feststellungen, wonach die Anwendung von Gewalt weder auf der objektiven noch…
…Grundlage für den rechtlichen Schluss auf Zurechnungs unfähigkeit ( § 11 StGB ) des Angeklagten zur Tatzeit gezielt hätte, trifft nach der (hierfür maßgeblichen: RIS Justiz RS0099618 ) Antragsformulierung (ON 27.1 S 12) nicht zu. [7] Entgegen dem Vorwurf der Mängelrüge hat das Schöffengericht die Gewaltanwendung leugnende Verantwortung des Beschwerdeführers nicht…
…unzulässige Erkundungsbeweisführung abzielte. Das ergänzende Vorbringen in der Nichtigkeitsbeschwerde unterliegt dem sich aus dem Wesen des Nichtigkeitsgrundes ergebenden Neuerungsverbot und ist daher unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618, RS0099117). Die Nichtigkeitsbeschwerde war daher bei der nichtöffentlichen Beratung sofort zurückzuweisen (§ 285d Abs 1 StPO), woraus die Zuständigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung…
…Antrags von der Verfahrenslage im Zeitpunkt der Antragstellung und den dabei vorgebrachten Gründen auszugehen ist, war das ergänzende Vorbringen in der Beschwerdeschrift unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618). [7] Die Mängelrüge (Z 5 erster Fall) behauptet, die Feststellung, wonach es „dem Angeklagten bewusst“ war, „dass * L* sich in einem…
…RS0121628 [T1]). [8] Das den Antrag ergänzende Beschwerdevorbringen hat angesichts des aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierenden Neuerungsverbots auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618). [9] Die Mängelrüge behauptet einen Widerspruch (Z 5 dritter Fall) zwischen dem „Urteilsspruch“ (§ 260 Abs 1 Z 1…
…wäre. Das den Beweisantrag ergänzende Rechtsmittelvorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS-Justiz RS0099618, RS0099117). Das Erstgericht stellte fest, der Angeklagte habe das vom Schuldspruch erfasste Verhalten in dem Bewusstsein gesetzt, dass Sabrina Fr***** diesen Handlungen ohne den - ihre…
…aus dem Wesen des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 des § 281 Abs 1 StPO ergebenden Neuerungsverbot und ist demnach unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618, RS0099117). Dem Vorbringen (nominell Z 5 vierter Fall, der Sache nach Z 11 zweiter Fall), wonach die im Urteil nicht bloß illustrativ erwähnten…
…der Beschwerde hiezu nachgetragenen Gründe sind angesichts der auf Nachprüfung der erstgerichtlichen Vorgangsweise angelegten Konzeption des Nichtigkeitsverfahrens und des damit verbundenen Neuerungsverbots unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618). Soweit das Rechtsmittel in diesem Zusammenhang eine unterlassene Anleitung durch das Erstgericht rügt, macht es nicht deutlich aus welchen Gründen die durch einen Verfahrenshilfeverteidiger (§…
…Ratz , WK-StPO § 281 Rz 330, 331). Das diesbezüglich ergänzende Vorbringen im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde unterliegt dem Neuerungsverbot und war daher unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099618). Soweit die Beschwerde übrigens im Widerspruch zum Vorbringen der aus Z 3 erhobenen Verfahrensrüge - unzureichende Begründung (Z 5 vierter Fall) des „Urteils“ einwendet…
…Im Rechtsmittel nachgetragene Argumente zur Antragsbegründung sind zufolge des sich aus dem Wesen des Nichtigkeitsgrundes der Z 4 ergebenden Neuerungsverbots unbeachtlich (vgl RIS Justiz RS0099618). Undeutlichkeit (Z 5 erster Fall) liegt vor, wenn nach der Beurteilung durch den Obersten Gerichtshof, also aus objektiver Sicht nicht für sämtliche unter dem…
…Antrags und den bei seiner Stellung vorgebrachten Gründen auszugehen ist. Ergänzendes Vorbringen im Rechtsmittel hat daher als unzulässige Neuerung außer Betracht zu bleiben (RIS-Justiz RS0099618). Gleiches gilt für die Kritik an der Begründung der abweisenden Beschlüsse (RIS-Justiz RS0116749). Durch die Abweisung einer Reihe von Beweisanträgen wurden Verteidigungsrechte des Angeklagten…
…Therapie und zum Risikozusammenhang sind prozessual verspätet und somit unbeachtlich, weil die Berechtigung eines Antrags stets auf den Antragszeitpunkt bezogen zu prüfen ist (RIS Justiz RS0099618; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 325). Gestützt auf isoliert herausgegriffene Passagen der Aussage der Zeugin Isabella R***** vor der Polizei und in…
…sei zuvor schon psychologisch behandelt worden, nicht aufgezeigt. Die dazu im Rechtsmittel nachgetragenen Gründe unterliegen dem Neuerungsverbot und sind daher unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099117 und RS0099618; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 325). Im Hinblick darauf, dass Zeugen nicht verpflichtet sind, sich gegen ihren Willen untersuchen zu lassen, unterblieb…
…50 S 36) an der Beschwer (§ 55 Abs 2 Z 1 StPO). Die Themenerweiterung im Rechtsmittel (Z 4) ist unbeachtlich (RIS Justiz RS0099117 und RS0099618; Ratz , WK StPO § 281 Rz 325). Dem Vorwurf der Mängelrüge (Z 5) entgegen hat sich das Erstgericht eingehend mit den Aussagen des Opfers beschäftigt…
…angesichts der auf Nachprüfung der erstgerichtlichen Vorgangsweise angelegten Konzeption des Nichtigkeitsverfahrens und des damit auch für die Prüfung eines Zwischenerkenntnisses verbundenen Neuerungsverbots unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618). Mit der Verantwortung des Angeklagten, er habe sich in der Tatnacht bei der Zeugin M***** aufgehalten, haben sich die Tatrichter der Beschwerde zuwider (Z 5…
…Grabenwarter/Pabel , EMRK 7 § 24 Rz 89). [5] Das in der Verfahrensrüge zur Antragsfundierung erstattete Vorbringen verstößt gegen das Neuerungsverbot (RIS-Justiz RS0099618 T4). [6] Das Erstgericht hat das (schriftlich und mündlich erstattete) Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen DI Dr. * Br* ohnehin erörtert und seinen…
…der Verfahrenslage im Zeitpunkt der Stellung des Antrags und den bei seiner Stellung vorgebrachten Gründen auszugehen ist, bleibt das ergänzende Beschwerdevorbringen außer Betracht (RIS-Justiz RS0099618). Die aus mehreren Aspekten der Z 5 des § 281 Abs 1 StPO gegen die Feststellung der Affinität des Angeklagten zu Feuer gerichteten Einwände des…
…der intendierten Tatrekonstruktion nicht dargetan wurde (RIS Justiz RS0117928). Das ergänzende Antragsvorbringen im Rahmen der Nichtigkeitsbeschwerde unterliegt dem Neuerungsverbot und war daher unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618). Auch die von der Mängelrüge behauptete Aktenwidrigkeit (Z 5 fünfter Fall) liegt nicht vor. Diese Nichtigkeit haftet nur einem solchen Urteil an, das den…
…gegenständlichen Verfahren nicht aussagen zu wollen (ON 168 S 4). Erst in der Rechtsmittelschrift vorgebrachte Argumente haben außer Betracht zu bleiben (RIS-Justiz RS0099618). Der in der Hauptverhandlung daraufhin gestellte Antrag auf Ladung und Vernehmung der Nicole U***** als Zeugin „zum Beweis dafür, dass der Angeklagte keine Möglichkeit…
…geben. Das die Beweisanträge ergänzende Rechtsmittelvorbringen hat mit Blick auf das aus dem Wesen des herangezogenen Nichtigkeitsgrundes resultierende Neuerungsverbot auf sich zu beruhen (RIS Justiz RS0099618, RS0099117). Entgegen dem Vorwurf offenbar unzureichender Begründung (Z 5 vierter Fall) hat das Erstgericht die Annahme gewerbsmäßiger Absicht frei von Verstößen gegen Gesetze der…
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