11Os132/11p—OGH Entscheidung
17. November 2011
…sei zuvor schon psychologisch behandelt worden, nicht aufgezeigt. Die dazu im Rechtsmittel nachgetragenen Gründe unterliegen dem Neuerungsverbot und sind daher unbeachtlich (RIS-Justiz RS0099117 und RS0099618; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 325). Im Hinblick darauf, dass Zeugen nicht verpflichtet sind, sich gegen ihren Willen untersuchen zu lassen, unterblieb…