1. Die Akademie wird hiermit als Internationale Organisation errichtet.
2. Die Akademie besitzt umfassende internationale Rechtspersönlichkeit.
3. Die Akademie besitzt inter alia die Rechtsfähigkeit:
(a) Verträge abzuschließen;
(b) unbewegliche und bewegliche Vermögenswerte zu erwerben und zu veräußern;
(c) erichtsverfahren anzustrengen oder zu erwidern;
(d) andere Handlungen zu setzen, die für die Erfüllung ihres Zweckes und ihrer Tätigkeiten notwendig sind.
4. Die Akademie operiert im Einklang mit diesem Übereinkommen.
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