BundesrechtBundesgesetzeEisenbahngesetz 19574. Teil Kreuzungen mit Verkehrswegen, Eisenbahnübergänge1. Hauptstück Bauliche Umgestaltung von Verkehrswegen, Auflassung schienengleicher Eisenbahnübergänge§ 48

§ 48Anordnung der baulichen Umgestaltung und der Auflassung

In Kraft seit 20. Juli 2024
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