BundesrechtBundesgesetzeEisenbahnbuchgesetzII. Von den an einer Eisenbahn eingeräumten Hypothekarrechten und von der Sicherung der Rechte der Besitzer von Eisenbahn-Prioritätsobligationen.2. Sicherung der Rechte der Besitzer von Eisenbahn-Prioritätsobligationen.§. 48.§ 48

§ 48

In Kraft seit 02. Juni 1874
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