JudikaturVwGH

Ra 2015/19/0066 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
30. September 2015

Im Hinblick darauf, dass es für die Asylgewährung auf das Vorliegen der Flüchtlingseigenschaft im Sinn der GFK zum Zeitpunkt der Entscheidung ankommt (Hinweis B vom 24. Juni 2014, Ra 2014/19/0046), wird im fortzusetzenden Verfahren anhand aktueller Länderfeststellungen zu klären sein, ob dem Revisionswerber bei Rückkehr eine asylrelevante Verfolgung droht.

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