Ra 2014/20/0029 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Geht das Verwaltungsgericht von den tragenden Erwägungen der verwaltungsbehördlichen Beweiswürdigung ab, liegt kein Fall iSd § 21 Abs. 7 BFA-VG 2014 vor, der ein Absehen von der beantragten Verhandlung rechtfertigte.