Informationen zu § 922 ABGB
Zur Frage des Schadenersatzrechtes und Gewährleistung vgl bei § 1295 Ib ABGB.
Zur Frage der verborgenen Mängel siehe § 928 ABGB.
§ 922 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 922 Gewährleistung
…§ 922. (1) Wer einem anderen eine Sache gegen Entgelt überlässt, leistet Gewähr, dass sie dem Vertrag entspricht. Er haftet also dafür, dass die Sache die bedungenen…
§ 1167 Gewährleistung
…§ 1167. Bei Mängeln des Werkes kommen die für entgeltliche Verträge überhaupt geltenden Bestimmungen ( §§ 922 bis 933b ) zur Anwendung.…
§ 6 EAVG 2012 · EAVG 2012 · Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
§ 6 Rechtsfolge der Ausweisvorlage
…so gelten die darin angegebenen Energiekennzahlen für das Gebäude unter Berücksichtigung der bei ihrer Ermittlung unvermeidlichen Bandbreiten als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 Abs. 1 ABGB . Unbeschadet gewährleistungsrechtlicher Ansprüche aus dem Kauf- oder Bestandvertrag haftet der Ausweisersteller dem Käufer oder Bestandnehmer unmittelbar für die Richtigkeit des Energieausweises.…
§ 37 WEG 2002 · WEG 2002 · Wohnungseigentumsgesetz 2002
§ 37 Annahmeverbot; Ansprüche des Wohnungseigentumsbewerbers
…den Kaufvertrag über den Liegenschaftsanteil, an dem Wohnungseigentum erworben werden soll, einzubeziehen; mit seiner Einbeziehung gilt der darin beschriebene Bauzustand als bedungene Eigenschaft (§ 922 Abs. 1 ABGB). Wird in den Kaufvertrag kein solches Gutachten einbezogen, so gilt ein Erhaltungszustand des Hauses als vereinbart, der in den nächsten zehn Jahren keine größeren Erhaltungsarbeiten…
Rückverweise