Informationen zu § 922 ABGB
Zur Frage des Schadenersatzrechtes und Gewährleistung vgl bei § 1295 Ib ABGB.
Zur Frage der verborgenen Mängel siehe § 928 ABGB.
§ 377 UGB · UGB · Unternehmensgesetzbuch
§ 377 Mängelrüge
…festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist anzuzeigen. (2) Unterlässt der Käufer die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ …
§ 6 EAVG 2012 · EAVG 2012 · Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012
§ 6 Rechtsfolge der Ausweisvorlage
…so gelten die darin angegebenen Energiekennzahlen für das Gebäude unter Berücksichtigung der bei ihrer Ermittlung unvermeidlichen Bandbreiten als bedungene Eigenschaft im Sinn des § 922 Abs. 1 ABGB. Unbeschadet gewährleistungsrechtlicher Ansprüche aus dem Kauf- oder Bestandvertrag haftet der Ausweisersteller dem Käufer oder Bestandnehmer unmittelbar für die Richtigkeit des Energieausweises.…
§ 37 WEG 2002 · WEG 2002 · Wohnungseigentumsgesetz 2002
§ 37 Annahmeverbot; Ansprüche des Wohnungseigentumsbewerbers
…den Kaufvertrag über den Liegenschaftsanteil, an dem Wohnungseigentum erworben werden soll, einzubeziehen; mit seiner Einbeziehung gilt der darin beschriebene Bauzustand als bedungene Eigenschaft (§ 922 Abs. 1 ABGB). Wird in den Kaufvertrag kein solches Gutachten einbezogen, so gilt ein Erhaltungszustand des Hauses als vereinbart, der in den nächsten zehn Jahren keine größeren Erhaltungsarbeiten…
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