Klage der G* GmbH gegen Univ. Prof. DDr. C* und S* wegen mangelhafter Leistung und Schadenersatz—OGH Entscheidung
6Ob9/25d24. Februar 2026
…1. Eine Leistung ist nur dann mangelhaft im Sinn des Gewährleistungsrechts, wenn sie qualitativ oder quantitativ hinter dem Geschuldeten, das heißt dem Vertragsinhalt, zurückbleibt ( RS0018547 ). Welche Eigenschaften ein Werk aufzuweisen hat, ergibt sich daher in erster Linie aus der konkreten Vereinbarung, hilfsweise aus Natur und erkennbarem Zweck der Leistung, letztlich…