1Ob829/81—OGH Entscheidung
03. März 1982
…Verbesserung der Verbesserungsaufwand als Erfüllungsinteresse begehrt, bilden Vorteile, die der Käufer auch bei ordnungsgemäßer Verbesserung erlangt hätte, keinen Gegenstand der Vorteilsausgleichung Die Bestimmung des § 1167 ABGB, daß Verbesserung nur gefordert werden darf, wenn sie nicht einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert, ist auf Verbesserungsansprüche nach § 932 ABGB analog anzuwenden OGH 3. März…