5Ob565/87—OGH Entscheidung
22. September 1987
…gelebt wird, die grundlose Beschuldigung ehewidriger Beziehungen, häufige bis in die Morgenstunden dauernde Gasthausbesuche, häufiges beharrliches Schweigen, die Unterlassung des ernstlichen Versuches, das im § 91 ABGB verlangte Einvernehmen herzustellen, sowie Verstöße gegen die Pflicht zur anständigen Begegnung wie Grüßen, Ansprache, Respektieren beiderseitiger Rechte seien als schwere Eheverfehlungen im Sinne des §…