JudikaturOGH

RS0006192 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
27. Juli 1967

Dem Gatten einer ae Mutter steht wohl das Recht zu, sie in allen Vorfällen zu vertreten ( §91 ABGB), ein Mitsprache- oder Antragsrecht bei Durchführung pflegschaftsbehördlicher Maßnahmen kommt ihm jedoch nicht zu.

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