JudikaturOGH

RS0009559 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Mai 1995

Ein während der Ehe geschaffener Unterhaltstitel wird zwar im Falle einer Ehescheidung nach § 55 EheG mit Verschuldensausspruch gemäß § 61 Abs 3 EheG nicht unwirksam, auch wenn er noch auf der Grundlage des § 91 ABGB aF geschaffen wurde, jedoch jönnen beide Teile geltend machen, daß schon vor der Scheidung eine Änderung eingetreten sei und dem Unterhaltsberechtigten daher Unterhalt in anderer Höhe gebührt hätte; eine solche Änderung stellte auch die gesetzliche Neuregelung des Ehegattenunterhaltsrechtes (§ 94 ABGB) dar.

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