RS0099453 – OGH Rechtssatz
Im Beweisantrag muss (soweit dies nicht auf der Hand liegt) angegeben werden, aus welchen Gründen zu erwarten ist, dass die Durchführung des begehrten Beweises das vom Antragsteller behauptete Ergebnis haben soll.
…zu einer für die Schuld- oder die Subsumtionsfrage entscheidenden Tatsache die genannten Beweisthemen erheblich gewesen wären. Damit konnte er sanktionslos abgewiesen werden (vgl RIS-Justiz RS0099453 [insb T11, T23]; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 321, 328). [8] Weiters monieren die Rügen die Abweisung des Antrags auf Einholung eines…
…Beweisaufnahme das vom Antragsteller behauptete Ergebnis erwarten lasse (vgl dazu Ratz , WK-StPO § 281 Rz 330, RIS-Justiz RS0118444 [insbesondere T4] und RS0099453 ). [6] Gleiches gilt für den Antrag auf Vernehmung von * R* „von der O* als jedenfalls damals für das Bankkonto der U* zuständige Mitarbeiterin“…
…Beobachtungszeitraum – nicht erkennen, weshalb er das behauptete Ergebnis bringen sollte. Solcherart war er auf eine im Erkenntnisverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet (RIS Justiz RS0118444 und RS0099453 [T1]). [6] Gleiches gilt, soweit der Antrag mit dem Ziel der Erschütterung der Glaubwürdigkeit des Zeugen Mi* D* zum Beweis dafür gestellt wurde, dass der…
…durch die Abweisung dieses Antrags keine Verfahrensrechte verletzt. Der Antrag zielte nämlich – im Stadium der Hauptverhandlung unzulässig – auf eine Erkundungsbeweisführung ab (RIS Justiz RS0099453). Mit der Kritik an der Begründung des abweislichen Zwischenerkenntnisses entfernt sich die Rüge vom Prüfungsmaßstab des geltend gemachten Nichtigkeitsgrundes (RIS Justiz RS0116749, RS0121628 [T1]). [6…
…als zwingende Folge der Handlungen des Angeklagten entbehrt der Antrag einer Darlegung, weshalb die Durchführung des Sachverständigenbeweises das behauptete Ergebnis erwarten lasse (vgl RIS-Justiz RS0099453). [6] Das in der Rechtsmittelschrift zur Antragsfundierung nachträglich erstattete Vorbringen unterliegt dem sich aus dem Wesen dieses Nichtigkeitsgrundes ergebenden Neuerungsverbot und ist insoweit unbeachtlich (RIS…
…Ausführungen hätte tätigen können, sondern sich auf rein allgemeine Fragen beschränkte. Er lief solcherart auf eine im Hauptverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung hinaus (RIS-Justiz RS0118444 [T6], RS0099453 [T1]). [6] Die in der Beschwerde nachgetragenen Gründe sind prozessual verspätet und daher unbeachtlich (RIS Justiz RS0099618 [T26], RS0099117). [7] Soweit die Rüge die Begründung…
…geben können, dass sie auch dem Angeklagten eine solche (Fehl-)Information erteilt haben soll, womit sich der Antrag in bloßer Erkundungsbeweisführung erschöpfte (vgl RIS Justiz RS0099453 ). [6] Die Mängelrüge (Z 5) richtet sich gegen die von den Tatrichtern als glaubwürdig beurteilte Aussage des Opfers, wonach es dem Angeklagten sein wahres…
…weil er nicht darlegte, weshalb die begehrte Beweisaufnahme das behauptete Ergebnis hätte erbringen sollen und deshalb auf im Hauptverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet war (RIS Justiz RS0099453 [T1]). Die in der Nichtigkeitsbeschwerde nachgetragenen Argumente sind wegen des Neuerungsverbots unbeachtlich. [5] Die Kritik an der Feststellung zum – ungeachtet im Urteil konkretisierter Vorschäden…
…einschlägigen Förderrichtlinien (Waren- und/oder Leistungserlöse aus Gewerbebetrieb) zu den jeweils relevanten Zeitpunkten (siehe dazu US 6 ff) maßgebend zu verändern (RIS-Justiz RS0099453 [T5], RS0099189 [T3, T9, T11, T12, T13, T14, T17], RS0107445 [T1], RS0116987). [6] Die in der Beschwerde nachgetragenen Gründe als Versuch einer Fundierung des Antrags…
…beantragte Beweisaufnahme das vom Antragsteller behauptete Ergebnis erwarten lasse und inwieweit dieses für die Schuldfrage von Bedeutung ist, soweit dies nicht offensichtlich ist (RIS-Justiz RS0099453, RS0118444, RS0116503). Die „Offensichtlichtlichkeit“ ist nicht dahin zu verstehen, dass die Beweisrelevanz jedem Betrachter ins Auge springen muss. Ausreichend ist vielmehr, dass die…
…die angestrebte Einholung des bezeichneten Gutachtens die behaupteten Ergebnisse hätte erwarten lassen. Solcherart war er auf im Hauptverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet (RIS-Justiz RS0099353 , RS0118444 , RS0099453 [T1]; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 330 f). [6] Mit der Kritik an der Begründung des abweisenden Beschlusses entfernt sich die…
…Wahrnehmungsstörung oder einer Störung der Realitätsverarbeitung, wie sie der Wiederaufnahmeantrag zur Erschütterung der Glaubhaftigkeit ihrer Aussage letztlich behauptet, gelitten hat (vgl aber RIS-Justiz RS0118444 , RS0099453 , RS0107040 , RS0099189 ; auch Ratz in WK-StPO § 281 Rz 330). Darüber hinaus ist noch im Herbst 2022 die Behandlung der psychiatrischen Erkrankungen mit…
…Berufungsverhandlung zu verstehen ist, lässt dieser offen, aus welchem Grund ein Abgehen des Zeugen von seinen bisherigen Deposition zu erwarten wäre (vgl aber RIS-Justiz RS0099453 [T21], RS0107040 ; Ratz in WK- StPO § 281 Rz 331). Ein generelles Recht auf Beweisaufnahme im Berufungsverfahren sieht § 473 Abs 2 ( § 489 Abs…
…den unter Beweis gestellten Tatsachen haben sollten, und dies auch nicht offensichtlich ist, lief der Antrag auf einen (im Hauptverfahren unzulässigen) Erkundungsbeweis hinaus (RIS-Justiz RS0099453 ). Im Übrigen sind Meinungen von Zeugen ebenso wenig wie deren Mutmaßungen über den Kenntnisstand und die Absichten des Angeklagten Gegenstand des Zeugenbeweises (RIS-Justiz RS0097540…
…im Übrigen nicht näher bezeichneten Person) übergebenen Unterlagen machen können sollte. Solcherart war das Begehren auf eine im Hauptverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet (siehe RIS-Justiz RS0099453 , RS0107040 ). [7] Zur Kritik an der Begründung der Abweisung durch das Erstgericht genügt der Hinweis, dass diese als solche nicht Gegenstand der Verfahrensrüge (Z …
…nicht erkennen, weshalb die begehrten Beweisaufnahmen das behauptete Ergebnis erbringen sollten. [8] Solcherart lief das Antragsvorbringen insgesamt auf bloße Erkundungsbeweisführung hinaus (siehe aber RIS Justiz RS0099453 [T1]; sowie Ratz , WK StPO § 281 Rz 330 f). [9] Das die Anträge ergänzende Beschwerdevorbringen hat mit Blick auf das aus…
…muss mit Blick auf die bereits vorliegenden Beweisergebnisse also in der Lage sein, die zur Feststellung entscheidender Tatsachen anzustellende Beweiswürdigung maßgeblich zu beeinflussen (RIS Justiz RS0099453 [T5], RS0116987 [T4]). Mangels unmittelbarer Wahrnehmungen zum Tatgeschehen wäre die beantragte Zeugin von vornherein nicht dazu in der Lage. Insgesamt gelingt es der Schuldberufung daher…
…Vernehmung das behauptete Ergebnis, es habe zu keinem Zeitpunkt Übergriffe gegeben, erbringen sollte und inwiefern allenfalls fehlende Wahrnehmungen Rückschlüsse auf die Tatbegehung zuließen (RIS Justiz RS0099453). Das weitere Beweisthema stellte bereits nach seiner Formulierung auf bloße Erkundungsbeweisführung ab (RIS Justiz RS0116503). [7] Das in der Beschwerde zur Antragsfundierung Nachgetragene ist verspätet…
…den Betreiber einer Homepage handelt und der Angeklagte „der Redakteur“ ist, womit der Antrag auf eine im Hauptverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung abzielt (RIS-Justiz RS0099453, RS0099189, RS011844; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 330 f, 340), abgesehen davon ist dem Erstgericht beizupflichten, dass die Wahrnehmungen des beantragten Zeugen Mag. D…
…das behauptete Ergebnis erwarten lasse und inwieweit dieses für Schuld- und Subsumtionsfrage von Bedeutung ist (§ 55 Abs 1 und 2 StPO; RIS-Justiz RS0118444, RS0099453). In der Berufung wegen Nichtigkeit (ON 34) nachgetragene Ergänzungen des Antragsvorbringens sind zufolge des im Nichtigkeitsverfahren geltenden Neuerungsverbotes hingegen unbeachtlich (vgl RIS-Justiz RS0099117, RS0099618…
…des Opfers durch den „alkoholbedingt beeinträchtigten Zustand“) hätte erwarten lassen. Solcherart war er auf im Hauptverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet (RIS Justiz RS0099353, RS0118444, RS0099453 [T1]; Ratz , WK StPO § 281 Rz 330). [7] Mit der Kritik an der Begründung des abweisenden Beschlusses entfernt sich die Rüge vom…
…auf eine bloße Erkundungsbeweisführung ab. Denn der Antragsteller erklärte nicht, inwiefern die Durchführung der begehrten Beweise das von ihm behauptete Ergebnis erwarten lasse (RIS Justiz RS0099453 und RS0118444). Angesichts der Angaben des Zeugen M* K* zu den auch von einem Laien erkennbaren Merkmalen einer digitalen Fälschung der in Rede stehenden Schriftstücke…
…und inwieweit dies für die Schuld- und Subsumtionsfrage von Bedeutung ist, widrigenfalls er auf eine insoweit nicht zulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet ist (RIS-Justiz RS0099189, RS0118444, RS0099453). Dies gilt jedoch nur, sofern sich solche Umstände nicht – wie hier – bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung unmissverständlich aus dem Zusammenhang ergeben (§…
…dass die Durchführung der begehrten Zeugenvernehmungen das vom Antragsteller behauptete Ergebnis einvernehmlicher geschlechtlicher Handlungen haben sollte (§ 55 Abs 1 StPO; RIS Justiz RS0099453). [6] Die weitere Verfahrensrüge macht nicht klar, inwiefern der Angeklagte in seinen Verteidigungsrechten verletzt worden sein sollte, weil die von der Staatsanwaltschaft beantragten – und…
…T5]). Die Begründung des Beweisbegehrens hat umso eingehender zu sein, je fraglicher die Brauchbarkeit des angeforderten Verfahrensschritts im Lichte der übrigen Beweisergebnisse ist (RIS-Justiz RS0099453). Ein Sachverständigengutachten ist nur dann einzuholen, wenn Umstände vorgebracht werden, deren richtige Auswertung von Fachkenntnissen abhängt, die nicht jedes Mitglied des Gerichts besitzt. Kann ein…
…darzulegen gehabt, weshalb die Befragung der im Antrag 1/ genannten Personen ein für die Schuld oder Subsumtionsfrage bedeutsames Ergebnis erwarten lassen würde (RIS Justiz RS0099453 [T17]; vgl auch RS0118444 [T5]). [9] Die in der Beschwerde nachgetragenen Gründe sind angesichts der auf Nachprüfung der erstgerichtlichen Vorgangsweise angelegten Konzeption dieses Nichtigkeitsgrundes unbeachtlich…
…subjektiven Tatbestandselemente machen könnte und die beantragte Beweisaufnahme sohin das behauptete Ergebnis erwarten lasse (§ 55 Abs 1 letzter Satz StPO; RIS Justiz RS0099453, RS0099189; Ratz , WK StPO § 281 Rz 327), zumal der Hinweis auf „diesbezügliche Ausführungen der AS 62 ff“ (ON…
…S 13), schon deshalb zu Recht der Abweisung, weil er nicht darlegte, aus welchem Grund die Beweisaufnahme das behauptete Ergebnis erwarten lasse (RIS Justiz RS0099453; RS0099189, RS0118444), obwohl nicht einmal der Angeklagte (nach Recherchen im Internet) den Wert in Abrede stellte (ON 79 S 4) und auch der…
… 14) ist nicht zu entnehmen, welche konkreten, für die Schuld oder Subsumtionsfrage relevanten Beweisergebnisse die beantragten Beweisaufnahmen jeweils erwarten lassen (vgl RIS-Justiz RS0118123, RS0099453 und RS0107040), sodass insoweit bloß unzulässige Erkundungsbeweisführung begehrt wird. Die Fragen, ob Michael R***** „unmittelbar im Zusammenhang mit den Suchtmittelgeschäften des Angeklagten“ steht…
…“ seine Anordnungen zu befolgen hatte (ON 193 S 15). Aus welchen Gründen die angestrebte Beweisaufnahme die behaupteten Ergebnisse erwarten ließ (RIS-Justiz RS0099453; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 330) und aus welchen Gründen das angesprochene Verhältnis zwischen dem Beschwerdeführer und Simone F***** für die Schuld…
…Beweise die von den Antragstellern behaupteten Ergebnisse haben werden, sodass die Beschwerdeführer der Sache nach die im Hauptverfahren unzulässige Aufnahme von Erkundungsbeweisen anstrebten (RIS Justiz RS0099453, RS0099353). Die Behauptung, das Mobiltelefon von Sandor B***** wäre „in unmittelbarer Nähe gleichzeitig“ eingeloggt gewesen, genügt zur Antragsbegründung nicht. Das in der Nichtigkeitsbeschwerde…
…den Tatzeitpunkt (im Jahr 2005 oder 2006) hätte erbringen sollen, wurde nicht dargelegt, weshalb der Antrag auf im Erkenntnisverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung gerichtet war (RIS-Justiz RS0099453; vgl auch 14 Os 107/12k). Die Tatrichter haben in ausführlicher Beweiswürdigung dargelegt, weshalb sie die Aussagen der (unmittelbaren) Tatzeugin zu allen Vorwürfen…
…Expertise für das von ihm genannte Beweisthema wurde vom Beschwerdeführer ohne Begründung lediglich behauptet (§ 55 Abs 1 letzter Satz StPO; RIS Justiz RS0099453, RS0099189), wobei (um zu zeigen, dass das Begehren nicht bloß einer Erkundung diente s dazu Ratz , WK StPO § 281 Rz 330) eine…
…das vom Antragsteller behauptete Ergebnis haben werde und inwieweit dieses sofern es nicht offensichtlich ist für die Schuld oder Subsumtionsfrage von Bedeutung ist (RIS Justiz RS0099453, RS0107040). Der gegenständliche Beweisantrag ließ nicht unmissverständlich erkennen, dass er einen für die Schuld oder Subsumtionsfrage erheblichen Umstand betrifft und ist somit aus Z …
…Hand liegt) angegeben werden, aus welchen Gründen zu erwarten ist, dass die Durchführung des begehrten Beweises das vom Antragsteller behauptete Ergebnis erbringen kann (RIS Justiz RS0099453, RS0099189). Schließlich sind nicht im Antrag enthaltende, sondern erst in der Nichtigkeitsbeschwerde nachgetragene Argumente zur Fundierung des Beweisbegehrens prozessual verspätet, somit unzulässig und daher unbeachtlich…
…geforderten Verfahrensschritts im Licht der übrigen Beweisergebnisse ist, umso eingehender muss die Begründung des Antragstellers sein, warum das angestrebte Beweisergebnis erwartet werden kann (RIS-Justiz RS0099453, RS0107049; Ratz , WK StPO § 281 Rz 327 ff, 342 ff). Das Begehren um Klärung der Möglichkeit des Empfangs „nebeneinander…
…wird. Die Begründung des Beweisbegehrens muss dabei umso eingehender sein, je fraglicher die Brauchbarkeit des geforderten Verfahrensschritts im Lichte der übrigen Beweisergebnisse ist (RIS Justiz RS0099453 [insbesondere T17]). Warum im Fall der Verletzung an der rechten Schulter Schläge mit der linken Hand und Tritte gegen den Oberschenkel des Opfers sowie ein…
…hinausgehende Leistungen des Angeklagten zugrunde lagen [vgl dazu US 20 ff]) erwarten ließ und zielte solcherart auf eine im Erkenntnisverfahren unzulässige Erkundungsbeweisführung ab (RIS-Justiz RS0099453; Ratz , WK-StPO § 281 Rz 330 f). Dass die dem Beschwerdeführer zum Schuldspruch 3 angelastete Vorgangsweise den von den Voreigentümern gepflogenen Usancen entsprach, ist…
…hätte, weshalb diese Art des Transports auch bei legaler Einfuhr gewählt worden wäre. Im Ergebnis zielt der Antrag bloß auf eine Erkundungsbeweisführung (RIS-Justiz RS0099841, RS0099453) ab. Der Versuch einer Antragsfundierung in der Nichtigkeitsbeschwerde durch den Hinweis auf die im Übrigen sinnentfremdet und unvollständig (weil die konkreten Angaben zum Wirkstoffgehalt negierend…
…somit erforderliche Begründung des Beweisbegehrens muss dabei umso eingehender sein, je fraglicher die Brauchbarkeit des geforderten Verfahrensschrittes im Lichte der übrigen Beweisergebnisse ist (RIS-Justiz RS0099453 [T5], 17 f). Selbst ausgehend von dem zuvor unterstellten Beweisthema hätte es daher eines konkreten Vorbringens zur Eignung der begehrten Beweisaufnahme bedurft, ungeachtet der…
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