BAO
Gliederung
3. ABSCHNITT. Verkehr zwischen Abgabenbehörden, Parteien und sonstigen Personen.
H. Fristen.
§ 109
Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist (§ 97 Abs. 1).
…Durch einen Antrag auf Fristverlängerung wird der Lauf der Beschwerdefrist gehemmt. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist nach § 109 BAO für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekannt gegeben worden ist ( § 97 Abs. 1 ). Gemäß § 97 Abs. 1…
…Übergabe des Schriftstückes an die Organe der Post bzw. Gemeinde oder den behördlichen Zusteller bewirkt. Bei Anwendung des § 108 Abs. 2 BAO iVm § 109 BAO (Ritz/Koran, BAO 8 , § 108 Rz 4ff.) gilt demnach die Zustellung der BVE nach der Bestimmung des § 26 Abs. 2 ZustellG als am…
…Bekanntgabe des Bescheids ist wiederum maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist nach § 109 BAO für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung entsprechend § 97 Abs. 1 BAO bekanntgegeben worden ist. Sonach begann die Beschwerdefrist…
…sind, soweit in Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmt ist. Gemäß § 245 BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Für den Beginn der Beschwerdefrist ist nach § 109 BAO der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen durch Zustellung. Gemäß § 98 Abs 1 BAO sind…
…Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Gemäß § 109 BAO ist für den Beginn der Beschwerdefrist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Nach § 97 Abs. 1 lit. a BAO erfolgt…
…BAO ist gegen Bescheide der Abgabenbehörden das Rechtsmittel der Beschwerde zulässig. Nach § 245 Abs 1 Satz 1 BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. § 109 BAO regelt: "Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung…
…gesetzlichen Feiertag, Karfreitag oder 24. Dezember, so ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. § 109 BAO lautet wie folgt: Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem…
…zur Einbringung einer Beschwerde ein Monat. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist nach § 109 BAO der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist ( § 97 Abs. 1 BAO ). Die Bekanntgabe erfolgt nach § 97 Abs. 1 lit. a…
…Antrag auf Fristverlängerung den Lauf der Frist gemäß § 245 Abs. 3 BAO iVm § 264 Abs 4 lit a BAO gehemmt hat. Gemäß § 109 BAO ist für den Beginn der Beschwerdefrist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Gemäß § 97 Abs. 1 lit. a BAO erfolgt…
…BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist nach § 109 BAO der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Die Bekanntgabe erfolgt nach § 97 Abs 1 lit a BAO bei schriftlichen Erledigungen - wenn…
…BAO der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Für den Beginn der Frist ist nach § 109 BAO der Tag maßgebend, an dem die behördliche Erledigung bekanntgegeben worden ist ( § 97 Abs. 1 BAO ). Gemäß § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch…
…beantragt wurde, beträgt diese einen Monat. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist nach § 109 BAO der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Die Bekanntgabe erfolgt nach § 97 Abs. 1 lit. a BAO bei schriftlichen Erledigungen durch…
…die Hemmung nicht dazu führen, dass die Beschwerdefrist erst nach dem Zeitpunkt, bis zu dem letztmals ihre Verlängerung beantragt wurde, abläuft (Abs 4). Nach § 109 BAO gilt: Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung…
…eingebrachter Vorlageanträge obliegt dem Verwaltungsgericht ( § 264 Abs. 5 BAO ). 5. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist nach § 109 BAO für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist (§ 97 Abs. 1). 6.1. Nach § 97 Abs. 1…
…fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge dem Verwaltungsgericht (Bundesfinanzgericht). Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist nach § 109 BAO der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist (97 Abs. 1 BAO ). § 108 Abs. 2 und 3 BAO lauten: "(2) Nach Wochen…
…2006 die Wirksamkeit der Zustellung nicht. Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Für den Beginn der Beschwerdefrist ist gemäß § 109 BAO der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist (vgl. Ritz / Koran , BAO 8 § 245 Tz 4). Die einmonatige Beschwerdefrist für den…
…nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen durch Zustellung. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist nach § 109 BAO für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist (§ 97 Abs. 1 BAO). Zustellungen ohne Zustellnachweis können gemäß…
…1 BAO ist die Bescheidbeschwerde mit Beschluss zurückzuweisen, wenn sie a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde . Die Beschwerdefrist beginnt nach § 109 BAO mit dem Tag, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist, somit bei schriftlichen Bescheiden mit dem Tag der Zustellung ( § 97 Abs. 1 lit…
…1 BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Für den Beginn der Beschwerdefrist ist der Tag maßgebend, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist ( § 109 BAO ). Nach § 97 Abs. 1 BAO werden Erledigungen dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den sie ihrem Inhalt nach bestimmt sind. Als Form…
…einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist ( § 109 BAO bzw. § 97 Abs. 1 BAO ). Für vorliegenden Beginn des Fristenlaufes der einmonatigen Beschwerdefrist betreffend den Einkommensteuerbescheid 2022 ist maßgeblich, wann dieser zugestellt wurde. Im…
…15/0097 ). 4. Rechtliche Beurteilung: 4.1. Zu Spruchpunkt I. (Zurückweisung): Gemäß § 245 Abs 1 Satz 1 BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Aus § 109 BAO folgt, dass für den Beginn der Beschwerdefrist der Tag maßgebend ist, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist (vgl Ritz / Koran , BAO 8 § 245…
…desjenigen Tages der letzten Woche oder des letzten Monates, der durch seine Benennung oder Zahl dem für den Beginn der Frist maßgebenden Tag entspricht. § 109 BAO normiert, wenn der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst wird, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die…
…sind unstrittig. 3. Rechtliche Beurteilung: 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Zurückweisung): Gemäß § 245 Abs 1 Satz 1 BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Aus § 109 BAO folgt, dass für den Beginn der Beschwerdefrist der Tag maßgebend ist, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist (vgl Ritz / Koran , BAO 7 § 245…
…ausgelöst wird, so ist für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist (§ 97 Abs. 1), (vgl. § 109 BAO ; Ritz/Koran, BAO7 § 245 Tz 4). § 97 Abs. 1 und Abs. 3 BAO lauten: (1) Erledigungen werden dadurch wirksam, dass sie demjenigen bekanntgegeben werden, für den…
…Ritz, BAO 6 , § 98 Tz 4, mit zahlreichen Judikaturhinweisen). Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist zufolge des § 109 BAO für den Beginn einer Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist (§ 97 Abs. 1). Gemäß § 108 Abs. 2 BAO…
…dass der Alleinverdienerabsetzbetrag zustehe. 4. Rechtliche Beurteilung: 4.1. Zu Spruchpunkt I. (Zurückweisung): Gemäß § 245 Abs. 1 BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Gemäß § 109 BAO ist für den Beginn der Beschwerdefrist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Gemäß § 97 Abs. 1 lit. a BAO erfolgt…
…nach bestimmt sind. Die Bekanntgabe erfolgt bei schriftlichen Erledigungen durch Zustellung. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist nach § 109 BAO für den Beginn der Frist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist ( § 97 Abs. 1 BAO ). Zustellungen ohne Zustellnachweis können gemäß…
…§ 245 Abs. 1 BAO einen Monat. Die Berechnung der Fristen richtet sich nach den Bestimmungen des § 108 BAO. Die Beschwerdefrist beginnt nach § 109 BAO mit dem Tag, an dem der Bescheid bekannt gegeben worden ist. Bei schriftlichen Bescheiden ist das der Tag der Zustellung (§ 97 Abs. 1 BAO…
…2 FinStrG gelten, soweit das FinStrG nichts anderes bestimmt, die Fristenbestimmungen der §§ 108 ff BAO auch für das verwaltungsbehördliche Finanzstrafverfahren. […] Gemäß § 109 BAO ist im Falle, dass der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst wird, für den Beginn der Frist […] der Tag maßgebend, an dem…
…zu gelten, dass die Partei behauptet, den Bescheid erst zu einem bestimmten späteren Zeitpunkt erhalten zu haben ( Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner , Abgabenverfahren I³, § 109 BAO, Rz 3, unter Verweis auf VwGH 16.12.1999, 99/16/0113 ). Da die Behörde bei Zustellungen ohne Zustellnachweis die Folgen dafür auf sich nehmen muss, der…
…Satz BAO nicht zur Anwendung gelangt. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist nach § 109 BAO der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Die Bekanntgabe erfolgt nach § 97 Abs. 1 lit. a BAO bei schriftlichen Erledigungen - wenn…
…ist der nächste Tag, der nicht einer der vorgenannten Tage ist, als letzter Tag der Frist anzusehen. Für den Beginn der Frist ist nach § 109 BAO der Tag maßgebend, an dem die behördliche Erledigung bekanntgegeben worden ist (§ 97 Abs. 1). Gemäß § 97 Abs. 1 erster Satz BAO werden Erledigungen…
…der Frist maßgebenden Tag entspricht. Fehlt dieser Tag in dem letzten Monat, so endet die Frist mit Ablauf des letzten Tages dieses Monates. Gemäß § 109 BAO ist für den Beginn der Beschwerdefrist der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Nach § 97 Abs. 1 lit. a BAO erfolgt…
…beträgt gemäß § 245 Abs. 1 BAO einen Monat; der angefochtene Bescheid enthält keine Ankündigung, dass noch eine Begründung zum Bescheid ergehen werde. Gemäß § 109 BAO beginnt der Lauf der Frist mit dem Tag, an dem der angefochtene Bescheid gemäß § 97 Abs. 1 BAO bekanntgegeben worden ist; dies ist hier…
…BAO beträgt die Beschwerdefrist einen Monat. Wird der Lauf einer Frist durch eine behördliche Erledigung ausgelöst, so ist für den Beginn der Frist nach § 109 BAO der Tag maßgebend, an dem die Erledigung bekanntgegeben worden ist. Die Bekanntgabe erfolgt nach § 97 Abs 1 lit a BAO bei schriftlichen Erledigungen, wenn…
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