AsylG 2005
Gliederung
Rückverweise
(1) Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist vom Bundesamt oder vom Bundesverwaltungsgericht mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Art. 24 der Statusverordnung zu verbinden. Verlängerungen erfolgen auf Antrag, wobei § 59 Abs. 1 erster und zweiter Satz sowie Abs. 3 sinngemäß gilt. Nach der ersten Verlängerung der Gültigkeitsdauer um weitere drei Jahre gemäß Art. 24 Abs. 4 UAbs. 2 der Statusverordnung verlängert sich der Aufenthaltstitel jeweils um fünf Jahre.
(2) Im Rahmen der Staatendokumentation (§ 5 BFA G) hat das Bundesamt zumindest einmal im Kalenderjahr eine Analyse zu erstellen, inwieweit es in jenen Herkunftsstaaten, denen im Hinblick auf die Anzahl der in den letzten fünf Kalenderjahren erfolgten Zuerkennungen der Flüchtlingseigenschaft eine besondere Bedeutung zukommt, zu einer wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen, Verhältnisse, die für die Furcht vor Verfolgung gemäß Art. 9 der Statusverordnung maßgeblich sind, gekommen ist.
§ 3 AsylG 2005 · AsylG 2005 · Asylgesetz 2005
§ 3 Flüchtlingseigenschaft
…§ 3. (1) Die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist vom Bundesamt oder vom Bundesverwaltungsgericht mit der Erteilung eines Aufenthaltstitels gemäß Art. 24 der Statusverordnung zu verbinden. Verlängerungen…
§ 3 StSUG · StSUG · Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz – StSUG
§ 3 Persönliche Voraussetzungen
…Sinne der Richtlinie 2004/38/EG; 3. Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt-EU“ gemäß § 45 NAG; 4. Asylberechtigte gemäß § 3 AsylG 2005. (3) Nicht bezugsberechtigt sind: 1. EWR-Bürgerinnen/-Bürger und Schweizer Bürgerinnen/Bürger sowie deren Familienangehörige im Sinne der Richtlinie 2004/38/EG in der Zeit…
§ 4 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 4 Erfordernisse zur Berufsausübung
…Nostrifizierung), die Vorlage von Nachweisen hinsichtlich der Erfüllung von besonderen Erfordernissen durch Antragstellerinnen/Antragsteller, denen 1. der Status einer Asylberechtigten/eines Asylberechtigten gemäß § 3 des Asylgesetzes 2005 ( AsylG 2005 ), BGBl. I Nr. 100/2005, oder 2. einer subsidiär Schutzberechtigten/eines subsidiär Schutzberechtigten gemäß § 8 AsylG 2005 oder…
§ 5 NÖ SAG · NÖ SAG · NÖ Sozialhilfe-Ausführungsgesetz
§ 5 Anspruchsberechtigte Personen
…Leistungen nicht ihr Aufenthaltsrecht verlieren würden oder die Einreise nicht zum Zweck des Bezuges von Leistungen der Sozialhilfe erfolgt ist; 3. Asylberechtigte gemäß § 3 AsylG 2005; 4. Drittstaatsangehörige mit einem Aufenthaltstitel a) “Daueraufenthalt-EU” gemäß § 45 NAG oder b) “Daueraufenthalt-EU” eines anderen Mitgliedstaates und…
§ 3a BPGG · BPGG · Bundespflegegeldgesetz
§ 3a
…Fremde, die nicht unter eine der folgenden Ziffern fallen, insoweit sich eine Gleichstellung aus Staatsverträgen oder Unionsrecht ergibt, oder 2. Fremde, denen gemäß § 3 des Asylgesetzes 2005 , BGBl. I Nr. 100/2005, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 38/2011, Asyl gewährt wurde, oder 3. Personen…