Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass sie einschließlich der rechtskräftigen Teile zu lauten haben wie folgt: „1. Es wird zwischen der klagenden Partei und den beklagten Parteien festgestellt, dass die beklagten Parteien gegenüber der klagenden …
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei begehrt, soweit im Revisionsverfahren noch gegenständlich, es werde zwischen ihr und dem Erstbeklagten festgestellt, dass dieser gegenüber der Klägerin als Eigentümerin des im Spruch bezeichneten Grundstücks und ihren Rechtsnachfolgern im Eigentum dieses Grun…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig und berechtigt. Die Klägerin argumentiert im Wesentlichen, aus § 52 Abs 1 stmk Jagdgesetz 1986 und der dazu ergangenen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs könne nicht der Umkehrschluss gezogen werden, dass das aus § 354 ABGB entspringende Recht des Eigentümers, jeden…