Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen 14 Tagen deren mit 742,27 EUR (darin enthalten 123,71 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerin als Liegenschaftseigentümerin begehrte, ihren beklagten Sohn zu verpflichten, sein Zimmer und die von ihm genutzten Räume in seinem Elternhaus von eigenen Fahrnissen geräumt zu übergeben und es zu unterlassen, die sonstigen Räume des Hauses zu benützen und die Lieg…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zulässig, aber nicht berechtigt. 1. Der Beklagte stützt seinen Benutzungsanspruch auf die eheliche Gebrauchsordnung im Sinn des § 91 ABGB zwischen seinen Eltern. Dass die eheliche Gebrauchsordnung der Ehegatten nicht einseitig zu Lasten der Kinder abgeändert werden könne, ergebe sic…