Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass er wie folgt lautet: „Zur Sicherung des mit Klage geltend gemachten Unterlassungsanspruchs wird dem Beklagten bis zur Rechtskraft des über die Unterlassungsklage ergehenden Urteils verboten, die …
Text Begründung: Die Klägerin ist eine Gesellschaft mbH. Sie betreibt in einem von ihr gemieteten Gebäude eine auf Zahnbehandlungen spezialisierte Krankenanstalt. Gleichzeitig ist sie als Universitätsklinik in den Lehrbetrieb der Medizinischen Universität Wien eingebunden. Die Medizinische Universität Wi…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Beklagten ist zulässig, aber nur zu einem geringen Teil berechtigt. 1. Die von den Vorinstanzen erlassene einstweilige Verfügung setzt zunächst voraus, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch aus dem bescheinigten Sachverhalt abgeleitet werden kann (Anspruchsbescheini…