Informationen zu § 181 ABGB
Zustimmung zur Annahme (auch IPR)
Verweisungen:
§ 181 ABGB · ABGB · Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 181 Entziehung oder Einschränkung der Obsorge
…Entziehung oder Einschränkung der Obsorge § 181. (1) Gefährden die Eltern durch ihr Verhalten das Wohl des minderjährigen Kindes, so hat das Gericht, von wem immer es angerufen wird, die zur Sicherung…
Art. 18 § 3 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 75/2009, zu § 181, JGS Nr. 946/1811)
…Artikel 18 Übergangs- und Schlussbestimmungen (Anm.: aus BGBl. I Nr. 75/2009, zu § 181, JGS Nr. 946/1811) § 3. § 181 ABGB, § 95 AußStrG, die §§ 82, 87, 97 und 98 EheG sowie § 460 ZPO sind in der Fassung dieses…
§ 158 Inhalt der Obsorge
…Elternteil muss, um sein Kind vertreten und dessen Vermögen verwalten zu können, über jene Entscheidungsfähigkeit verfügen, die ein Handeln in eigenen Angelegenheiten erfordert; § 181 ist sinngemäß anzuwenden.…
§ 169
…ein obsorgebetrauter Elternteil allein zur Vertretung des Kindes berechtigt; solange sich die Eltern nicht auf den anderen Elternteil einigen oder das Gericht nach § 181 diesen oder einen Dritten als Vertreter bestimmt, ist Vertreter derjenige Elternteil, der die erste Verfahrenshandlung setzt. (2) Die nach § 167 erforderliche Zustimmung des…
Art. 18 § 3 EheG · EheG · Ehegesetz
Art. 18 § 3 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 75/2009, zu den §§ 82, 87, 97 und 98, dRGBl. I S 807/1938)
…§ 181 ABGB, § 95 AußStrG, die §§ 82, 87, 97 und 98 EheG sowie § 460 ZPO sind in der Fassung dieses…
Art. 18 § 3 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
Art. 18 § 3 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 75/2009, zu § 95, BGBl. I Nr. 111/2003)
…§ 181 ABGB, § 95 AußStrG, die §§ 82, 87, 97 und 98 EheG sowie § 460 ZPO sind in der Fassung dieses…
Art. 18 § 3 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
Art. 18 § 3 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 75/2009, zu § 460, RGBl. Nr. 113/1895)
…Artikel 18 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 3. § 181 ABGB, § 95 AußStrG, die §§ 82, 87, 97 und 98 EheG sowie § 460 ZPO sind in der Fassung dieses…
§ 34 Bgld. KJHG · Bgld. KJHG · Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 34 Erziehungshilfen aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder bei Gefahr im Verzug
…zu, hat der Kinder- und Jugendhilfeträger bei Gericht die nötigen gerichtlichen Verfügungen, wie etwa die Entziehung der Obsorge oder von Teilbereichen der Obsorge (§ 181 ABGB), zu beantragen. (2) Bei Gefahr im Verzug hat der Kinder- und Jugendhilfeträger unverzüglich die erforderliche Erziehungshilfe zu gewähren, die notwendigen Anträge bei den ordentlichen Gerichten…
§ 30 StKJHG · StKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 30 Erziehungshilfen aufgrund einer gerichtlichen Verfügung oder bei Gefahr im Verzug
…zu, hat der Kinder- und Jugendhilfeträger bei Gericht die nötigen gerichtlichen Verfügungen, wie etwa die Entziehung der Obsorge oder von Teilbereichen der Obsorge (§ 181 ABGB), zu beantragen. (2) Bei Gefahr im Verzug hat der Kinder- und Jugendhilfeträger unverzüglich erforderliche Erziehungshilfen zu gewähren und die notwendigen Anträge bei einem ordentlichen Gericht…
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