Informationen zu § 181 ABGB
Zustimmung zur Annahme (auch IPR)
Verweisungen:
Art. 18 § 3 EheG · EheG · Ehegesetz
Art. 18 § 3 Artikel 18
…Nr. 75/2009, zu den §§ 82 , 87, 97 und 98, dRGBl. I S 807/1938) § 3. § 181 ABGB , § 95 AußStrG , die §§ 82 , 87, 97 und 98 EheG sowie § 460 ZPO sind in der Fassung dieses…
Art. 18 § 3 AußStrG · AußStrG · Außerstreitgesetz
Art. 18 § 3 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 75/2009, zu § 95, BGBl. I Nr. 111/2003)
…§ 181 ABGB, § 95 AußStrG, die §§ 82, 87, 97 und 98 EheG sowie § 460 ZPO sind in der Fassung dieses…
Art. 18 § 3 ZPO · ZPO · Zivilprozessordnung
Art. 18 § 3 (Anm.: aus BGBl. I Nr. 75/2009, zu § 460, RGBl. Nr. 113/1895)
…Artikel 18 Übergangs- und Schlussbestimmungen § 3. § 181 ABGB, § 95 AußStrG, die §§ 82, 87, 97 und 98 EheG sowie § 460 ZPO sind in der Fassung dieses…
§ 34 Bgld. KJHG · Bgld. KJHG · Burgenländisches Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 34 § 34
…zu, hat der Kinder- und Jugendhilfeträger bei Gericht die nötigen gerichtlichen Verfügungen, wie etwa die Entziehung der Obsorge oder von Teilbereichen der Obsorge ( § 181 ABGB ), zu beantragen. (2) Bei Gefahr im Verzug hat der Kinder- und Jugendhilfeträger unverzüglich die erforderliche Erziehungshilfe zu gewähren, die notwendigen Anträge bei den ordentlichen Gerichten…
§ 32 WKJHG 2013 · WKJHG 2013 · Wiener Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013
§ 32 Erziehungshilfen auf Grund einer gerichtlichen Verfügung
…zu, hat der Kinder- und Jugendhilfeträger bei Gericht die nötigen gerichtlichen Verfügungen, wie etwa die Entziehung der Obsorge oder von Teilbereichen der Obsorge ( § 181 ABGB ), zu beantragen. (2) Bei Gefahr im Verzug hat der Kinder- und Jugendhilfeträger unverzüglich die erforderliche Erziehungshilfe zu gewähren und die notwendigen Anträge bei Gericht zu…
§ 30 StKJHG · StKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 30 § 30
…zu, hat der Kinder- und Jugendhilfeträger bei Gericht die nötigen gerichtlichen Verfügungen, wie etwa die Entziehung der Obsorge oder von Teilbereichen der Obsorge ( § 181 ABGB ), zu beantragen. (2) Bei Gefahr im Verzug hat der Kinder- und Jugendhilfeträger unverzüglich erforderliche Erziehungshilfen zu gewähren und die notwendigen Anträge bei einem ordentlichen Gericht…
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