JudikaturOGH

RS0086933 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Juli 1983

Welche Unterschreitung des genannten Zeitraumes als noch geringfügig im Sinne des § 181 Abs 2 ABGB angesehen werden kann, wird im Gesetz nicht ausgedrückt, sodaß es nicht offenbar gesetzwidrig sein kann, wenn die Untergerichte eine Unterschreitung um etwa vier Monate noch als geringfügig werteten.

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