JudikaturOGH

RS0048133 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
22. April 2014

§ 154 Abs 2 ABGB enthält eine taxative Aufzählung; Adoptionsverträge fallen daher nicht unter diese Gesetzesstelle. Die Interessen des Elternteiles, der den Adoptionsvertrag nicht unterfertigte, werden durch die Bestimmung des § 181 ABGB über das Zustimmungsrecht gewahrt.

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