JudikaturOGH

RS0086536 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2024

Ob eine Adoption dem Wohl des Kindes dient und ob die verweigerte Zustimmung gemäß § 181 Abs 3 ABGB zu ersetzen ist, weil kein gerechtfertigter Grund für die Verweigerung vorliegt, hat das Gericht auf Grund der Verfahrensergebnisse nach freiem pflichtgemäßen Ermessen zu entscheiden; daher keine offenbare Gesetzwidrigkeit möglich.

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