JudikaturOGH

RS0087003 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. August 2024

Welche konkreten tatsächlichen Umstände im Einzelfall die Ersetzung der verweigerten Zustimmung durch das Gericht gemäß § 181 Abs 3 ABGB rechtfertigen, ist im Gesetz nicht näher bestimmt.

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