JudikaturOGH

RS0113730 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Mai 2000

Damit das rechtliche Gehör eines Zustimmungsberechtigten nur im engen Rahmen der vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmefälle entfällt, ist besonders streng zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Entfall des Zustimmungsrechts gemäß § 181 Abs 2 ABGB vorliegen.

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