RS0129206 – AUSL EuGH Rechtssatz
EuGH 7.6.1984 - Rs C-129/83
Art 21 EuGVÜ ist dahin auszulegen, daß als "zuerst angerufenes" Gericht dasjenige anzusehen ist, bei dem die Voraussetzungen für die Annahme einer endgültigen Rechtshängigkeit zuerst vorliegen; diese Voraussetzungen sind für jedes der beroffenen Gerichte nach seinen nationalen Vorschriften zu beurteilen.
Siegfried Zelger (Deutschland) gegen Sebastiano Salinitri (Italien).
Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt vom Oberlandesgericht München (Deutschland).
Veröff: Sammlung der Rechtsprechung 1984, S 2397 - 2409