Kommission der Europäischen Gemeinschaften 26.7.1976, Rechtssache 96/76
1) Ein Wettbewerbsverbot in einem Unternehmensveräußerungsvertrag unterfällt dem Verbot von Wettbewerbsbeschränkungen des Art 85 Abs 1 EWGV insoweit nicht, als es bei gleichzeitiger Übertragung des kommerziellen Goodwills des veräußerten Unternehmens oder von mit dem Betrieb des Unternehmens verbundenen technischen Kenntnissen unerläßlich ist, um dem Erwerber die ungeschmälerte Marktposition des Veräußerers zu verschaffen.
2) Wettbewerbsverbote, die dem Veräußerer zeitlich, räumlich oder sachlich nicht unerläßliche Beschränkungen in der Neuaufnahme einer gleichartigen unternehmerischen Tätigkeit auferlegen, stellen einen Verstoß gegen Art 85 Abs 1 EWGV dar und sind regelmäßig nicht freistellungsfähig.
3) Wettbewerbsverbote, die dem Veräußerer auch die nichtkommerziell verwertete Forschungstätigkeit und Entwicklungstätigkeit auf dem Tätigkeitsgebiet des veräußerten Unternehmens untersagen, stellen eine unzulässige Beschränkung potentiellen Wettbewerbs durch den Veräußerer dar und sind regelmäßig nicht durch den Veräußerungszweck gerechtfertigt.
Veröff: GRURInt 1977,130
§ 223 ÄrzteG 1998 · ÄrzteG 1998 · Ärztegesetz 1998
§ 223
…§ 71 samt Überschrift, § 73, § 74 Abs. 2, § 75 Abs. 1 , die Einleitungsworte des § 76 zweiter Satz, § 76 Z 3, § 79, § 80 samt Überschrift, § 80a samt Überschrift, § 80b samt…
§ 112 LBedG 2000 · LBedG 2000 · Landesbedienstetengesetz 2000
§ 112
…1980, in der Fassung LGBl.Nr. 54/1980, 26/1984, 55/1991, 32/1992 und 21/1996, jedoch nur insoweit, als sie die Bestimmungen des § 76 dieses Gesetzes ausführt, c) Verordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten in Dienstrechtsangelegenheiten an nachgeordnete Dienststellen, LGBl.Nr. 48/1979 in der Fassung LGBl.Nr. 66/1987 und…
§ 126 ZÄKG · ZÄKG · Zahnärztekammergesetz
§ 126 In-Kraft-Treten
… 81, § 83, 85a samt Überschrift, die Überschrift des 5. Abschnitts des 5. Hauptstücks, § 86 samt Überschrift, § 96 Abs. 3 und 5, § 97 Abs. 2, § 98, § 98a samt Überschrift, § 100 Abs. 3…
§ 65a Gem-VBG · Gem-VBG · Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2001
§ 65a Entlohnung von Ferialkräften
§ 65a (1) Vertragsbediensteten, mit denen für maximal fünf Wochen während einer schul- oder lehrveranstaltungsfreien Zeit ein Dienstverhältnis als Ferialkraft begründet wird und die überwiegend mit untergeordneten (Hilfs)Tätigkeiten betraut sind, gebührt bei Vollzeitbeschäftigung ein von den §§ 63…
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