JudikaturAUSL EUGH

RS0129222 – AUSL EuGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. Mai 1980

EuGH 6.5.1980 - Rs C-784/79

Art I Abs 2 des Protokolls zum EuGVÜ ist dahin auszulegen, daß eine Gerichtsstandvereinbarung im Sinn dieser Vorschrift von einer Person mit Wohnsitz in Luxemburg nur dann ausdrücklich und besonders angenommen worden ist, wenn diese Vereinbarung, zusätzlich zu dem Schriftformerfordernis des Art 17 EuGVÜ, Gegenstand einer Vertragsbestimmung ist, die ihr speziell und ausschließlich gewidmet ist und die von der Partei mit Wohnsitz in Luxemburg besonders unterzeichnet worden ist; die Unterzeichnung des gesamten Vertrags genügt hierfür nicht. Es ist jedoch nicht erforderlich, daß diese Vereinbarung in einem von der Vertragsurkunde getrennten Schriftstück niedergelegt ist.

Porta - Leasing GmbH (Bundesrepublik Deutschland) gegen Prestige International SA (Luxemburg).

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt vom Oberlandesgericht Koblenz (Deutschland).

Veröff: Slg der Rechtsprechung des EuGH und des EuG 1980, S 1517

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