Oberstes Gericht Irland (Supreme Court) 20.7.1993
Publikation: International Litigation Procedure 1994, 180 - 187
Um den Erfüllungsort gemäß Art 5 Nr 1 EuGVÜ zu bestimmen, muß das Gericht die Verpflichtung oder die Hauptverpflichtung, auf deren Verletzung die Klage gestützt wird, feststellen und dann den Ort bestimmen, an dem die maßgebliche Verpflichtung hätte erfüllt werden müssen.
Die Beklagten mit Wohnsitz / Sitz in England waren zum weltweiten Vertrieb und zur weltweiten Verwertung eines von der Klägerin produzierten Films verpflichtet, ausgenommen in England und Irland. Der Erfüllungsort des Vertrags war daher unter keinen Umständen in Irland.
Ferndale Films Ltd gegen Granada Television Ltd u.a. (Großbritannien)
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