§ 2 Ausübung der Verwaltungsgerichtsbarkeit — VwGVG
Soweit die Bundes- oder Landesgesetze nicht die Entscheidung durch den Senat vorsehen, entscheidet das Verwaltungsgericht durch Einzelrichter (Rechtspfleger).
§ 54 VwGVG · VwGVG · Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
§ 54 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz
…4. Abschnitt Vorstellung gegen Erkenntnisse und Beschlüsse des Rechtspflegers § 54. (1) Gegen Erkenntnisse und Beschlüsse des Rechtspflegers (§ 2) kann Vorstellung beim zuständigen Mitglied des Verwaltungsgerichtes erhoben werden. (2) Gegen verfahrensleitende Beschlüsse des Rechtspflegers ist eine abgesonderte Vorstellung nicht zulässig. Sie können erst in…
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