Im Sinne dieses Gesetzes ist
1. „Opfer“
a. jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt, in ihrer sexuellen Integrität und Selbstbestimmung beeinträchtigt oder deren persönliche Abhängigkeit durch eine solche Straftat ausgenützt worden sein könnte,
b. der Ehegatte, der eingetragene Partner, der Lebensgefährte, die Verwandten in gerader Linie, der Bruder oder die Schwester und sonstige Unterhaltsberechtigte einer Person, deren Tod durch eine Straftat herbeigeführt worden sein könnte, oder andere Angehörige, die Zeugen der Tat waren,
c. jede andere Person, die durch eine Straftat einen Schaden erlitten haben oder sonst in ihren strafrechtlich geschützten Rechtsgütern beeinträchtigt worden sein könnte,
2. „Privatbeteiligter“ jedes Opfer, das erklärt, sich am Verfahren zu beteiligen, um Ersatz für den erlittenen Schaden oder die erlittene Beeinträchtigung zu begehren,
3.„Privatankläger“ jede Person, die eine Anklage oder einen anderen Antrag auf Einleitung des Hauptverfahrens wegen einer nicht von Amts wegen zu verfolgenden Straftat bei Gericht einbringt (§ 71),
4. „Subsidiarankläger“ jeder Privatbeteiligte, der eine von der Staatsanwaltschaft zurückgezogene Anklage aufrecht hält.
§ 65 StPO · StPO · Strafprozeßordnung 1975
§ 65 Definitionen
…§ 65. Im Sinne dieses Gesetzes ist 1. „Opfer“ a. jede Person, die durch eine vorsätzlich begangene Straftat Gewalt oder gefährlicher Drohung ausgesetzt, in ihrer…
§ 66b Prozessbegleitung
…§ 66b. (1) Auf ihr Verlangen ist a) Opfern im Sinne des § 65 Z 1 lit. a oder b, b) Opfern ( § 65 Z 1 ) terroristischer Straftaten ( § 278c StGB ), c) Opfern ( §…
§ 194 Verständigungen
…geführt wurde, für das im Hauptverfahren das Landesgericht als Geschworenen- oder Schöffengericht zuständig wäre und an dem kein Opfer im Sinne des § 65 Z 1 beteiligt war, ist überdies der Rechtsschutzbeauftragte unter Anführung des Grundes der Einstellung ( §§ 190 bis 192 ) samt einer Begründung nach…
§ 70 Recht auf Information
…Dies darf nur so lange unterbleiben, als besondere Umstände befürchten lassen, dass ansonsten der Zweck der Ermittlungen gefährdet wäre. Opfer im Sinn des § 65 Z 1 sind spätestens im Zeitpunkt ihrer Vernehmung darüber zu informieren, dass sie berechtigt sind, auf Antrag unverzüglich von 1. der Freilassung des Beschuldigten…
§ 149 StVG · StVG · Strafvollzugsgesetz
§ 149 Entlassung
…der Entlassung ärztlich zu untersuchen. (4) Von der Entlassung ist die Sicherheitsbehörde des künftigen Aufenthaltsortes des Strafgefangenen zu verständigen. (5) Soweit ein Opfer ( § 65 Z 1 StPO ) dies beantragt hat, ist es unverzüglich vom ersten unbewachten Verlassen und der bevorstehenden oder erfolgten Entlassung des Strafgefangenen einschließlich allfälliger ihm zum Schutz des Opfers…
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