(1) Die Behörde ist berechtigt, Personen, die in ihrem Amtsbereich ihren Aufenthalt (Sitz) haben und deren Erscheinen nötig ist, vorzuladen.
(2) In der Ladung ist außer Ort und Zeit der Amtshandlung auch anzugeben, was den Gegenstand der Amtshandlung bildet, in welcher Eigenschaft der Geladene vor der Behörde erscheinen soll (als Beteiligter, Zeuge usw.) und welche Behelfe und Beweismittel mitzubringen sind. In der Ladung ist ferner bekanntzugeben, ob der Geladene persönlich zu erscheinen hat oder ob die Entsendung eines Vertreters genügt und welche Folgen an ein Ausbleiben geknüpft sind.
(3) Wer nicht durch Krankheit, Behinderung oder sonstige begründete Hindernisse vom Erscheinen abgehalten ist, hat die Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten und kann zur Erfüllung dieser Pflicht durch Zwangsstrafen verhalten oder vorgeführt werden. Die Anwendung dieser Zwangsmittel ist nur zulässig, wenn sie in der Ladung angedroht waren und die Ladung zu eigenen Handen zugestellt war; sie obliegt den Vollstreckungsbehörden.
(4) Eine einfache Ladung erfolgt durch Verfahrensanordnung.
Rückverweise
VwFormV · Verwaltungsformularverordnung
§ 1
…der Verwaltungsverfahrensgesetze im behördlichen Verfahren werden die angeschlossenen, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Formulare festgesetzt. Diese Formulare sind: – Formular 1 zu § 19 AVG (Ladung von Beteiligten) – Formular 2 zu § 19 AVG (Ladung von Zeugen/Zeuginnen, Sachverständigen, Dolmetschern/Dolmetscherinnen) – Formular 3 zu §…
SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 49b Gefährderansprache
…Sportgroßveranstaltungen solche Verwaltungsübertretungen begehen werden, können von der Sicherheitsbehörde vorgeladen werden, um über das rechtskonforme Verhalten bei solchen Veranstaltungen nachweislich belehrt zu werden. § 19 AVG gilt.…
§ 77 Verfahren
…Dienste der Strafjustiz geführten Erhebungen als Ermittlungsverfahren (§ 39 AVG) zur Erlassung des Bescheides. Dieser kann in solchen Fällen mit einer Ladung (§ 19 AVG) zur erkennungsdienstlichen Behandlung verbunden werden. (4) Steht die Verpflichtung zur Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 4 fest, so kann der Betroffene, wenn er…
WettbG · Wettbewerbsgesetz
§ 11a Auskunftsverlangen und Unterlagenvorlage
… 2). Unternehmer oder Unternehmervereinigungen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Vertreter im Sinne des ersten Satzes diesen Verpflichtungen und Ladungsbescheiden nach § 19 AVG in Verfahren nach diesem Bundesgesetz nachkommen. (3) Die Erteilung der Auskünfte und die Vorlage von Unterlagen nach Abs. 1 kann unter Anwendung des AVG…
VStG · Verwaltungsstrafgesetz 1991
§ 41
…1) Die Ladung (§ 19 AVG) hat zu enthalten: 1. die deutliche Bezeichnung der dem Beschuldigten zur Last gelegten Tat sowie die in Betracht kommende Verwaltungsvorschrift; 2. die Aufforderung, die der…
FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 100 Ermittlung erkennungsdienstlicher Daten
…nach, ist ihm, sofern er sich nicht in Haft befindet, die Verpflichtung zur Mitwirkung mit Bescheid aufzuerlegen. Der Bescheid kann mit einer Ladung (§ 19 AVG) zur erkennungsdienstlichen Behandlung verbunden werden. § 78 SPG gilt. (4) Erkennungsdienstliche Daten Fremder, die eine Sicherheitsbehörde nach dem Sicherheitspolizeigesetz rechtmäßig verarbeitet, dürfen in den…
§ 46 Abschiebung
…das Bundesamt oder zu einer Amtshandlung des Bundesamtes zur Erlangung der für die Abschiebung notwendigen Bewilligung bei der zuständigen ausländischen Behörde verbunden werden (§ 19 AVG). § 3 Abs. 3 BFA-VG gilt. (3) Das Bundesamt hat alle zur Durchführung der Abschiebung erforderlichen Veranlassungen unter Berücksichtigung der Umstände des…
BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 25 Aufforderung zur erkennungsdienstlichen Behandlung
…nach, ist ihm, sofern er sich nicht in Haft befindet, die Verpflichtung zur Mitwirkung mit Bescheid aufzuerlegen. Der Bescheid kann mit einer Ladung (§ 19 AVG) zur erkennungsdienstlichen Behandlung verbunden werden. § 78 SPG gilt. (4) Erkennungsdienstliche Daten Fremder, die eine Sicherheitsbehörde nach dem SPG rechtmäßig verarbeitet, dürfen in den…