(1) Die Behörde ist berechtigt, Personen, die in ihrem Amtsbereich ihren Aufenthalt (Sitz) haben und deren Erscheinen nötig ist, vorzuladen.
(2) In der Ladung ist außer Ort und Zeit der Amtshandlung auch anzugeben, was den Gegenstand der Amtshandlung bildet, in welcher Eigenschaft der Geladene vor der Behörde erscheinen soll (als Beteiligter, Zeuge usw.) und welche Behelfe und Beweismittel mitzubringen sind. In der Ladung ist ferner bekanntzugeben, ob der Geladene persönlich zu erscheinen hat oder ob die Entsendung eines Vertreters genügt und welche Folgen an ein Ausbleiben geknüpft sind.
(3) Wer nicht durch Krankheit, Behinderung oder sonstige begründete Hindernisse vom Erscheinen abgehalten ist, hat die Verpflichtung, der Ladung Folge zu leisten und kann zur Erfüllung dieser Pflicht durch Zwangsstrafen verhalten oder vorgeführt werden. Die Anwendung dieser Zwangsmittel ist nur zulässig, wenn sie in der Ladung angedroht waren und die Ladung zu eigenen Handen zugestellt war; sie obliegt den Vollstreckungsbehörden.
(4) Eine einfache Ladung erfolgt durch Verfahrensanordnung.
§ 90 DO 1994 · DO 1994 · Dienstordnung 1994
§ 90 Anwendung von Verfahrensvorschriften
…die Strafart, die Höhe der Geldbuße oder der Geldstrafe oder gegen die Auferlegung des Kostenersatzes richtet. 3. Bei der Ladung von Parteien ist § 19 AVG nicht anzuwenden. 4. Alle Ladungen des Beschuldigten haben die Androhung zu enthalten, dass das Verfahren ohne seine weitere Anhörung, bei Ladungen zu Verhandlungen, dass die…
§ 38a SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 38a Betretungs- und Annäherungsverbot zum Schutz vor Gewalt
…an einer Gewaltpräventionsberatung teil, ist er zur Sicherheitsbehörde zum Zweck der Ermöglichung der Durchführung der Gewaltpräventionsberatung durch die Beratungsstelle für Gewaltprävention zu laden; § 19 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes 1991 – AVG , BGBl. Nr. 51/1991, gilt. (9) Die Sicherheitsbehörde ist ermächtigt, bei Vorliegen zwingender Notwendigkeit auf begründeten Antrag des Gefährders mit Bescheid örtliche oder zeitliche…
§ 49b Gefährderansprache
…Sportgroßveranstaltungen solche Verwaltungsübertretungen begehen werden, können von der Sicherheitsbehörde vorgeladen werden, um über das rechtskonforme Verhalten bei solchen Veranstaltungen nachweislich belehrt zu werden. § 19 AVG gilt.…
§ 77 Verfahren
…Dienste der Strafjustiz geführten Erhebungen als Ermittlungsverfahren ( § 39 AVG ) zur Erlassung des Bescheides. Dieser kann in solchen Fällen mit einer Ladung ( § 19 AVG ) zur erkennungsdienstlichen Behandlung verbunden werden. (4) Steht die Verpflichtung zur Mitwirkung gemäß § 65 Abs. 4 fest, so kann der Betroffene, wenn er…
§ 46 FPG · FPG · Fremdenpolizeigesetz 2005
§ 46 Abschiebung
…das Bundesamt oder zu einer Amtshandlung des Bundesamtes zur Erlangung der für die Abschiebung notwendigen Bewilligung bei der zuständigen ausländischen Behörde verbunden werden ( § 19 AVG ). § 3 Abs. 3 BFA-VG gilt. (3) Das Bundesamt hat alle zur Durchführung der Abschiebung erforderlichen Veranlassungen unter Berücksichtigung der Umstände des…
§ 100 Ermittlung erkennungsdienstlicher Daten
…nach, ist ihm, sofern er sich nicht in Haft befindet, die Verpflichtung zur Mitwirkung mit Bescheid aufzuerlegen. Der Bescheid kann mit einer Ladung ( § 19 AVG ) zur erkennungsdienstlichen Behandlung verbunden werden. § 78 SPG gilt. (4) Erkennungsdienstliche Daten Fremder, die eine Sicherheitsbehörde nach dem Sicherheitspolizeigesetz rechtmäßig verarbeitet, dürfen in den…
§ 25 BFA-VG · BFA-VG · BFA-Verfahrensgesetz
§ 25 Aufforderung zur erkennungsdienstlichen Behandlung
…nach, ist ihm, sofern er sich nicht in Haft befindet, die Verpflichtung zur Mitwirkung mit Bescheid aufzuerlegen. Der Bescheid kann mit einer Ladung ( § 19 AVG ) zur erkennungsdienstlichen Behandlung verbunden werden. § 78 SPG gilt. (4) Hinsichtlich der Pflicht zur Mitwirkung an der Erfassung biometrischer Daten gemäß Art. 13…
§ 11a WettbG · WettbG · Wettbewerbsgesetz
§ 11a Auskunftsverlangen und Unterlagenvorlage
… 2). Unternehmer oder Unternehmervereinigungen haben dafür Sorge zu tragen, dass ihre Vertreter im Sinne des ersten Satzes diesen Verpflichtungen und Ladungsbescheiden nach § 19 AVG in Verfahren nach diesem Bundesgesetz nachkommen. (3) Die Erteilung der Auskünfte und die Vorlage von Unterlagen nach Abs. 1 kann unter Anwendung des AVG…
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