(1) Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können die Parteien bei der Behörde in die ihre Sache betreffenden Akten Einsicht nehmen und sich von Akten oder Aktenteilen an Ort und Stelle Abschriften selbst anfertigen oder auf ihre Kosten Kopien oder Ausdrucke erstellen lassen. Soweit die Behörde die die Sache betreffenden Akten elektronisch führt, kann der Partei auf Verlangen die Akteneinsicht in jeder technisch möglichen Form gewährt werden.
(2) Allen an einem Verfahren beteiligten Parteien muß auf Verlangen die Akteneinsicht in gleichem Umfang gewährt werden.
(3) Von der Akteneinsicht sind Aktenbestandteile ausgenommen, insoweit deren Einsichtnahme eine Schädigung berechtigter Interessen einer Partei oder dritter Personen oder eine Gefährdung der Aufgaben der Behörde herbeiführen oder den Zweck des Verfahrens beeinträchtigen würde.
(4) Die Verweigerung der Akteneinsicht gegenüber der Partei eines anhängigen Verfahrens erfolgt durch Verfahrensanordnung.
§ 17 AVG · AVG · Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991
§ 17 Akteneinsicht
…§ 17. (1) Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können die Parteien bei der Behörde in die ihre Sache betreffenden Akten Einsicht nehmen und sich…
Art. 5 Artikel 5
…Richtlinie 83/189/EWG (Anm.: aus BGBl. I Nr. 5/2008, zu den §§ 2, 7, 10, 11, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 33, 36a, 39a, 42, 44b, 44e, 48, 49, 67h, 74, 77, 78, 78a, 80a und 82a , BGBl. Nr. 51/1991) Dieses Bundesgesetz…
§ 17 VerG · VerG · Vereinsgesetz 2002
§ 17 Erteilung von Auskünften aus dem Lokalen Vereinsregister
…überdies nur bei Nachweis ihrer Identität zu erteilen. Dem Verein selbst ist auf sein Verlangen jedenfalls Auskunft zu erteilen; die Bestimmungen der §§ 17 und 17a AVG über die Akteneinsicht bleiben unberührt. (3) Die Auskunft ergeht mündlich oder in Form eines Vereinsregisterauszugs. Scheint der gesuchte Verein im Vereinsregister nicht auf, so hat…
§ 26a BauG. · BauG. · Baugesetz
§ 26a § 26a*) Beteiligung der Öffentlichkeit, Beschwerderecht
…nach Abs. 1, sofern sie von ihrem Recht auf Verfahrensbeteiligung nach Abs. 3 lit. d Gebrauch macht, das Recht auf Akteneinsicht im Umfang des § 17 AVG, auf Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sowie auf Erstattung von Stellungnahmen. Ihr ist auch Gelegenheit zu geben, zum Ergebnis der Beweisaufnahme innerhalb einer Frist von…
§ 79 SPG · SPG · Sicherheitspolizeigesetz
§ 79 Besondere Verfahrensvorschriften
…§ 79. (1) In Verfahren gemäß § 74 sind die Vorschriften über die Akteneinsicht ( § 17 AVG ) mit der Maßgabe anzuwenden, daß von den verarbeiteten erkennungsdienstlichen Daten weder Abschriften noch Kopien angefertigt werden dürfen. (2) Hinsichtlich der verarbeiteten erkennungsdienstlichen Daten besteht außerhalb…
§ 100 Stmk. BauG · Stmk. BauG · Steiermärkisches Baugesetz
§ 100 § 100
…Dauer von sechs Wochen bereitzustellen. (6) Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit steht innerhalb der in Abs. 5 genannten Frist das Recht auf Akteneinsicht ( § 17 AVG ) zu. (7) Mitgliedern der betroffenen Öffentlichkeit steht das Recht zu, gegen Bescheide über Vorhaben nach Abs. 1 und 2 Beschwerde aufgrund von Rechtswidrigkeit wegen…
§ 48 WWSG · WWSG · Wald- und Weideservitutengesetz
§ 48 § 48
…abgeben oder die Verfahrensbeteiligung verlangen. Machen diese von ihrem Recht auf Verfahrensbeteiligung Gebrauch, so haben sie ein Recht auf Akteneinsicht im Umfang des § 17 AVG , auf Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sowie auf Erstattung von Stellungnahmen. (8) Eine Umweltorganisation aus einem ausländischen Staat ist am Verfahren zu beteiligen, a) sofern…
§ 40 StKJHG · StKJHG · Kinder- und Jugendhilfegesetz
§ 40 § 40
…Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen andererseits. (3) Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat in Erfüllung der in Abs. 2 umschriebenen Aufgaben das Recht auf Akteneinsicht ( § 17 AVG ). (4) Die Kinder- und Jugendanwaltschaft hat dem Landtag mindestens jedes zweite Jahr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten.…
§ 5 BFA-G · BFA-G · BFA-Einrichtungsgesetz
§ 5 Staatendokumentation
…zu regeln. (5) Die Staatendokumentation ist öffentlich. Von der Öffentlichkeit sind Dokumente, die der Geheimhaltung unterliegen oder sonst von der Akteneinsicht ausgenommen sind ( § 17 Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz 1991 ( AVG ), BGBl. Nr. 51), auszunehmen. Des Weiteren können das Bundesamt und das Bundesverwaltungsgericht Dokumente, die lediglich dem internen Dienstgebrauch dienen, von der Öffentlichkeit ausnehmen. (6…
§ 74 TFLG 1996 · TFLG 1996 · Flurverfassungslandesgesetz 1996, Tiroler
§ 74 § 74
…abgeben oder die Verfahrensbeteiligung verlangen. Machen diese von ihrem Recht auf Verfahrensbeteiligung Gebrauch, so haben sie ein Recht auf Akteneinsicht im Umfang des § 17 AVG , auf Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sowie auf Erstattung von Stellungnahmen. (8) Eine Umweltorganisation aus einem ausländischen Staat ist am Verfahren zu beteiligen, a) sofern…
§ 16b FlVG. · FlVG. · Flurverfassungsgesetz
§ 16b Umweltverträglichkeitsprüfung, Feststellung der UVP-Pflicht § 16b
…die Parteien nach § 7 Parteistellung; der Naturschutzanwalt ist am Verfahren zu beteiligen und hat das Recht auf Akteneinsicht im Umfang des § 17 AVG , auf Teilnahme an der mündlichen Verhandlung sowie auf Erstattung von Stellungnahmen. Ihm ist auch Gelegenheit zu geben, zum Ergebnis der Beweisaufnahme innerhalb einer Frist von…
§ 69 NÖ ElWG 2005 · NÖ ElWG 2005 · NÖ Elektrizitätswesengesetz 2005
§ 69 § 69Datenverarbeitung
…sie für die Besorgung der Aufgaben benötigt werden, zu übermitteln an: 1. die Parteien eines Verfahrens, ausgenommen Informationen aus Aktenbestandteilen im Sinne des § 17 Abs. 3 AVG, 2. Sachverständige, die einem Verfahren beigezogen werden, 3. ersuchte oder beauftragte Behörden (§ 55 AVG), 4. den Bundesminister für Nachhaltigkeit und Tourismus und 5…
§ 18 NÖ GSG 2002 · NÖ GSG 2002 · NÖ Gassicherheitsgesetz 2002
§ 18 § 18
…Kenntnis zu bringen sind. (2) Verarbeitete personenbezogene Daten dürfen übermittelt werden: 1. den Parteien eines Verfahrens, ausgenommen Informationen aus Aktenbestandteilen im Sinne des § 17 Abs. 3 AVG, 2. den Sachverständigen, die einem Verfahren beigezogen werden und 3. ersuchten oder beauftragten Behörden (§ 55 AVG).(3) Personen bezogene Begriffe haben keine geschlechtsspezifische…
§ 63 Bgld. ElWG 2006 · Bgld. ElWG 2006 · Burgenländisches Elektrizitätswesengesetz 2006 - Bgld. ElWG 2006
§ 63 Automationsunterstützter Datenverkehr
…Gesetz, soweit sie für die Besorgung der Aufgaben benötigt werden, zu übermitteln an: 1. die Parteien eines Verfahrens, ausgenommen Daten im Sinne des § 17 Abs. 3 AVG, 2. Sachverständige, die einem Verfahren beigezogen werden, 3. ersuchte oder beauftragte Behörden (§ 55 AVG), 4. (Anm: entfallen mit LGBl. Nr. 38/2015…
Rückverweise